CoronaGaga: Das läuft auch unter der Rubrik "Familienzerstörung" (Manipulation)
Hygienevorschriften - „Diese blöde Maske“: Wie Schulkinder rebellieren und sich Erzieher und Eltern Sorgen machen"
Die medizinisch umstrittene Maskenpflicht für Sechs-bis Elfjährige führt zu teils erschütternden Szenen an den Grundschulen im Landkreis. Darüber berichten Lehrer, die sich ernsthaft Sorgen, auch über die psychischen Langzeitfolgen, machen. Nun steht fest, dass das Land diese Pflicht gar nicht erlassen durfte und das Landratsamt sie nicht erlassen hat."
"Nach und nach gehen die Grundschulen im Altenburger Land zu einem einigermaßen geregelten Präsenzunterricht über, worüber sich alle Eltern freuen. Was bei einigen die Freude trübt, ist eine Hygienevorschrift und zwar die des Tragens einer Mund-Nasen-Maske, die an allen Stellen im Schulgebäude vorgeschrieben ist, außer im Unterrichtsraum. Das Unverständnis von Eltern und Lehrern rührt nicht allein daher, dass der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin von einer solchen Pflicht in diesem Alter abraten, weil die Wirksamkeit eine sachgerechte Nutzung voraussetzt. „Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr“, heißt es in einer Erklärung.
Angst vor Repressalien: Eltern, Lehrer und Erzieher aus verschiedenen Grundschulen haben bedenkliche Erfahrungen gemacht und teils erschütternde Szenen erlebt, über die sich sorgen und weshalb sie sich an die OVZ wandten. Allerdings fürchten sie Repressalien, wenn sie namentlich genannt werden. In ihren Berichten schildern sie psychische Auffälligkeiten und Abwehrmechanismen der Sechs- bis Elfjährigen. So würden Spielkameraden verstoßen, damit man wegen des nicht eingehaltenen Mindestabstandes die Maske nicht anlegen muss. Der Verlust einer solchen löse Angst aus, am nächsten Tag nicht wieder in die Schule zu dürfen. Kinder entfernen sich aus Gruppen, weil sie schwitzen und schwer atmen. „Ich muss jetzt mal allein spielen, weil ich eine Pause brauche“, heißt es dann. Viele würden sich weigern und müssten ständig ermahnt werden. Die Antwort hieße: „Ich setz’ diese blöde Maske nicht auf“. Kein Trost bei Schmerzen: Wenn jemand auf dem Pausenhof hinfällt, können Erzieher diesen zum Trost nicht in den Arm nehmen, weil sie draußen keine Maske tragen. „Das muss dann eben wegfallen“, heißt es. Nicht ein Kind würde ordnungsgemäß mit der Maske umgehen, nimmt ein Pädagoge Bezug auf die Hinweise des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, die bei einer unsachgemäßen Nutzung die Wirksamkeit infrage stellen. Offiziell dürfe man sich nicht einmal zum Schüler am Tisch hinbeugen, wenn man ihm im Unterricht helfen will, weil dort keine Masken getragen werden. Immenser Druck für Eltern: Kindern und Eltern werde in der Krise zu viel zugemutet und deren Interessen zu wenig berücksichtigt, heißt es. Dazu zähle ebenso das morgendliche Fiebermessen an allen Schulen, das nur im Altenburger Land Pflicht ist. Der tägliche Druck für Eltern sei immens, weil sie nicht wüssten, ob ihr Kind diesen Test besteht, und wenn nicht, wie sie danach ihrer Arbeit nachgehen. Man vermittele den Kindern ein Schuldgefühl, die Krankheit zu übertragen, wenn sie die Maske nicht tragen. Die ständige Mahnung nach dem Mindestabstand schüre Misstrauen. Die Folgen von allem seien noch gar nicht abzusehen.
CDU-Kreischef verteidigt Regeln für Kinder: Die Gesprächspartner der OVZ verweisen jedoch ebenso auf Eltern und Lehrer, die die Maskenpflicht für Grundschüler gut heißen. Dazu zählt auch CDU-Kreisvorsitzender Christoph Zippel. Die Notwendigkeit der Masken werde jetzt doch von niemandem mehr ernsthaft infrage gestellt, sagte Zippel der OVZ. Das gelte auch für Grundschüler, denn es sei doch besser, so zu unterrichten als gar nicht.
Woher kommt Maskenpflicht? Unübersichtlich wird es bei der Frage, warum Schüler Masken überhaupt tragen müssen. Ausgangspunkt ist eine Hygienevorgabe der Landesregierung, in der dies steht. Stefan Dhein, Amtsarzt des Altenburger Landes, sagte der OVZ, dass das Land aber gar nicht befugt sei, in die Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes einzugreifen. Seine Behörde, das Gesundheitsamt, habe daher alle Schulen aufgefordert, selbst Hygieneregeln anhand der örtlichen Gegebenheiten aufzustellen. „Ich selbst habe die Vorgabe der Maskenpflicht nicht gemacht“, versichert Dhein. Schulen haben Regeln aufgestellt: Damit steht fest, dass das Land die Maskenpflicht an Schulen nicht anordnen darf und das Landratsamt diese nicht angeordnet hat. Wenn es diese gebe, liege dies also allein an den Regeln, die die Schulen selbst aufgestellt haben, wenn die Abstandsregeln, zum Beispiel an engen Stellen, nicht eingehalten werden können, erklärt Dhein. Alle Schulen hätten dies getan und alle Lehrer mussten unterschreiben, diese Regeln umzusetzen. Das Fiebermessen habe Landrat Uwe Melzer (CDU) angeordnet. Mitarbeiter seiner Behörde würden bei Kontrollen ansprechen oder anmahnen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.