Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129374 Einträge in 32097 Threads, 293 registrierte Benutzer, 165 Benutzer online (0 registrierte, 165 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Homo-Perversling schändet 109 Buben -> keine Silbe ist Medienmaden Erwähnung von homo-Abartigkeit der Schwuchtel wert (Allgemein)

Don Camillo, Monday, 25.05.2020, 19:22 (vor 1651 Tagen)

Wenn ein Perversling Jungen schändet, dann ist das nichts anderes als homo-Perversion. Nichts davon im folgenden Beitrag. Wie üblich. Dabei sollte man meinen, daß es schon wissenswert sei, daß statistisch gesehen die Gefahr für Kinder von einer Schwuchtel geschändet zu werden mehr als Faktor 10 ist, im Vergleich zu Perversen, die Kinder des jeweils anderen Geschlechts schänden.

15.05.2020
Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft
Arzt muss wegen mutmasslichem Missbrauch von 109 Kindern vor Gericht
Ein 57-jähriger Arzt aus Oberösterreich soll 109 Jungen sexuell missbraucht haben. Nun muss der Mann vor Gericht – am 10. Juni wird das Urteil erwartet.

In Österreich muss sich ein Arzt, der 109 Jungen sexuell missbraucht haben soll, ab dem 26. Mai vor Gericht verantworten. Dem Mann drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. 40 der mutmasslichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt.
Für den Prozess am Landesgericht Wels sind fünf Verhandlungstage eingeplant. Die Urteilsverkündung wird für den 10. Juni erwartet. Zum Schutz der mutmasslichen Opfer sei mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen, teilte das Gericht mit.

Kinder mit Cannabis versorgt

Seit Eröffnung seiner Praxis im Jahr 2000 soll der heute 57-Jährige bis zu seiner Festnahme im Januar 2019 «teils schwere sexuelle Missbrauchshandlungen» an den jungen Patienten vorgenommen haben, heisst es in der Anklage. Zudem wird ihm vorgeworfen, Personen angestiftet zu haben, Porno-Videos von Minderjährigen zu drehen. Ausserdem soll er Kinder mit Cannabis versorgt haben.
Die Opfer waren als Patienten intim untersucht worden. Der Verdächtige habe ihnen offenbar weisgemacht, die sexuellen Handlungen würden zu den Behandlungen dazugehören. Einigen soll er kleine Geldgeschenke gemacht und sie in sein Haus am Attersee eingeladen haben. Dokumentiert seien 30 Fälle ausserhalb der Praxis.

Mutter machte Verdacht publik

Die Mutter eines 15-Jährigen hatte vergangenes Jahr den Verdacht publik gemacht. Ihr Kind soll ab dem zwölften Lebensjahr mehrfach von dem Mediziner sexuell missbraucht worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat sich der Mann von der Ärzteliste streichen lassen. Ein Sachverständiger diagnostizierte dem Beschuldigten Pädophilie, die den «Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht» habe, so die Anklageschrift. (SDA/szm)

Das juckt die nur dann, wenn sie Pederasterie als Pädophilie verkaufen und der RKK unterjubeln können.

Murdoch, Monday, 25.05.2020, 19:31 (vor 1651 Tagen) @ Don Camillo

Leider sind wir zu aufverklärt und atheistisch verblödet um das Spielchen zu durchschauen.

Hier hat so eine Schwuchtel 64 behinderte Jungen geschändet - und SZ.de erwähnt mit keiner Silbe das Wort "HOMO"

Don Camillo, Friday, 29.05.2020, 12:38 (vor 1647 Tagen) @ Murdoch

Preisfrage:
Wer findet den Hinweis auf homo-perverse Handlungen der Täter-Schwuchtel?


25.05.2020
Urteil in Würzburg
Logopäde missbraucht behinderte Jungen - lange Haftstrafe
Das Landgericht verurteilt den Sprachtherapeuten nicht nur zu mehr als elf Jahren Gefängnis, sondern spricht auch ein lebenslanges Berufsverbot aus.
Von Olaf Przybilla, Würzburg

Schon im März hat der Logopäde Oliver H. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie viel Vertrauen er missbraucht habe, das verstehe er heute, gab er an. Während des zwölften Verhandlungstags hat er das noch mal präzisiert, wiederum - wie in diesem Verfahren nahezu permanent - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Tatsächlich habe er sich nur deshalb für seine Taten bislang nicht ausdrücklich entschuldigt, weil es für seine Taten keine Entschuldigung gebe. Er sei sich seiner Schuld und des Schadens bewusst, den er an den von ihm missbrauchten Kindern, deren Angehörigen, seinen Mitarbeitern in den Kitas, aber auch an seinem Ehemann und den Pflegekindern verursacht habe. Sein "egoistisches Verhalten" tue ihm sehr leid. Und ja, er bereue sein Verhalten.

Das Landgericht Würzburg hat ihn nun zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte es ein lebenslanges Berufsverbot, beschränkt auf minderjährige männliche Personen. Wobei spätestens seit dem Plädoyer seiner Verteidiger klar war, dass für ihn nur eine mehrjährige Haftstrafe infrage kommt. Die Anwälte haben in diesem Prozess mit harten Bandagen, zum Teil auch provokanten Volten für ihren Mandanten gekämpft. Aber für eine wirklich glimpfliche Strafe hatten auch sie nicht plädiert. Der Angeklagte hat eingeräumt, sich des schweren sexuellen Missbrauchs an sieben Buben schuldig gemacht zu haben, an Buben mit Behinderung zumal, die bei ihm in Behandlung waren. Da konnte die Folge nur eine hohe Gefängnisstrafe sein. Knapp zehn Jahre hielten seine Anwälte für angemessen, sprachen sich aber gegen ein Berufsverbot aus.

Knapp 14 Jahre Haft hatte dagegen die Generalstaatsanwaltschaft für die insgesamt 64 Fälle des Missbrauchs gefordert, samt lebenslänglichen Berufsverbots. Der Angeklagte habe Schutzbefohlene missbraucht, um Kinderpornografie zu verbreiten, er habe sich sexueller Nötigung schuldig gemacht, auch sexueller Übergriffe mit Gewalt und sogar der Vergewaltigung - und das jeweils, indem er ein Behandlungsverhältnis missbrauchte.

Für eine Sicherungsverwahrung hatte sich die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den psychiatrischen Gutachter dagegen nicht ausgesprochen. Der hatte Oliver H. zwar keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Hatte aber erörtert, dass der Logopäde durch Kontakte im vermeintlich geschützten Darknet einer Sogwirkung erlegen sei und aufgrund seiner Tätigkeit ohne größeres Misstrauen engen Kontakt zu seinen Tatopfern, den Buben in den Kitas und seiner Praxis, habe unterhalten können. Gerade Letzteres sei künftig leicht zu unterbinden. Durchlaufe der 38-Jährige in Haft eine Therapie, könne ein Rückfallrisiko auf ein sehr geringes Maß verringert werden.

Nebenklägervertreter sahen das anders. Sie verwiesen auf die "besondere Dimension" der Taten, die Auswirkungen auf die Familien und die Unsicherheit bei Eltern, ob die eingeräumten Taten womöglich lediglich "die Spitze des Eisbergs" gewesen seien. Nur durch Sicherungsverwahrung könne man sicherstellen, dass H. nicht rückfällig werde.

Mein springender Punkt ist, all die, die so gerne ausschließlich auf der RKK rumhaken in den Fällen, sind die "Enabler"

Murdoch, Friday, 29.05.2020, 12:57 (vor 1647 Tagen) @ Don Camillo

- kein Text -

powered by my little forum