Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125845 Einträge in 30786 Threads, 293 registrierte Benutzer, 299 Benutzer online (1 registrierte, 298 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Lest mal auf WikiPrawda, wie Roman Reusch von den "üblichen Verdächtigen" angegangen wird (Allgemein)

Wiki, Saturday, 27.06.2020, 20:33 (vor 1392 Tagen) @ trel
bearbeitet von Wiki, Saturday, 27.06.2020, 20:58

Lest mal auf WikiPrawda, wie Roman Reusch von den "üblichen Verdächtigen" angegangen wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Reusch#Kontroversen_um_jugendliche_Intensivtäter


Migration und Kriminalität, bei der Hanns-Seidel-Stiftung am 7. Dezember 2007
https://www.hss.de/fileadmin/migration/downloads/071207_VortragReusch.pdf

Es ist alles schon lange bekannt, aber es passiert nichts, nur abgewiegelt:
SPIEGEL-Streitgespräch: "Das Problem explodiert", 7. Mai 2007
https://www.spiegel.de/spiegel/a-481413.html


Diese Kriminellen können den deutschen Rechtsstaat bis zu seinem Zusammenbruch belasten. Der Fall Mehmet zeigt beispielhaft, wie hoch durch einen einzelnen Straftäter dieser Gruppe ist.

Bis zu seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen. Als er 1998 mit 14 Jahren – und damit strafmündig – einen Schüler krankenhausreif schlug und das bewusstlose Opfer ausraubte, wurde er am 9. Oktober desselben Jahres vom Amtsgericht München zu einer Jugendstrafe von 12 Monaten verurteilt. Diese Strafe trat er nie an, weil er stattdessen auf Veranlassung der Stadtverwaltung München, die seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängerte, in die Türkei abgeschoben wurde.

Nach seinen eigenen Angaben fühlte er sich aber in der Türkei nie wirklich wohl.

Aha, "fühlt" sich nicht wohl. Wie Deutsche sind fühlen, die diese Dauerschwerkriminellen ertragen müssen, fragt niemand. Das Affenzirkus in Deutschland geht derweil weiter:
In Deutschland folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Im November 2001 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, „Mehmet“ dürfe nach Deutschland zurückkehren. Da seine Eltern seit über 30 Jahren in München lebten, musste die Stadt München eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Diese richterliche Entscheidung wurde acht Monate später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Abschiebung wurde für rechtswidrig erklärt. Knapp vier Jahre nachdem er Deutschland zwangsweise verlassen hatte, durfte er per Gerichtsbeschluss 2002 wieder zurückkehren.

Anfang Juni 2005 wurde „Mehmet“ zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er seine Eltern um Geld erpresst, verprügelt und mit dem Tode bedroht hatte. Daraufhin flüchtete er in die Türkei. Es folgte eine Ausweisungsverfügung. Da er dagegen keine Rechtsmittel einlegte, wurde diese unanfechtbar.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen sich für seine Rückkehr eingesetzt haben und was das alles den deutschen Steuerzahler gekostet haben mag. Und mit welchem Ergebnis: Er bleibt gewalttätig und kriminell.
Aber wenn es darum geht, vor Strafe zu flüchten, ist die Türkei plötzlich dann doch wieder gut.

Und nochmals versucht er nach Deutschland zurückzukommen:
Nach Aussage seines Anwalts Burckhard Beneken im September 2012 versuchte Ari zu erwirken, dass „auf den Rest der damaligen Strafe verzichtet“ wird, sodass er nach Deutschland zurückkehren kann. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnte im gleichen Monat eine Rückkehr ab.

„Mehmet“ wollte bei der Frankfurter Buchmesse 2013 seine am 8. Oktober 2013 erschienene Autobiografie vorstellen; er erhielt keine Einreiseerlaubnis. Der Haftbefehl einer bayerischen Justizbehörde besteht weiterhin.

Wie geht der türkische Staat mit diesem "Goldstück" um?
Ari wurde im Oktober 2013 von einem Gericht in Antalya wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 11,5 Jahren verurteilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mehmet

Und das ist jetzt nur EIN, der es zu größerer Aufmerksamkeit gebracht und auch in WikiPrawda zu finden ist. Jetzt müsste man mal erheben, wieviele "Mehmet" wir uns hier in Deutschland leisten/dulden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum