Frauenquoten fürs Parlament: Wie man die Idee des Bürgertums verrät und das Leistungsprinzip aushebelt (Genderscheiss)
In Brandenburg ist an diesem Dienstag das von SPD, Linkspartei und Grünen beschlossene «Paritätsgesetz» in Kraft getreten. Es zwingt Parteien, jeden zweiten Listenplatz mit einer Frau zu besetzen. Ein Irrweg – den die Verfassungsrichter hoffentlich schnell stoppen.
Das Brandenburger Modell setzt auch das Leistungsprinzip ausser Kraft. Wenn eine Partei mit einem Frauenanteil von, sagen wir, 25 Prozent jeden zweiten Listenplatz weiblich besetzen muss, dann wird die Chancen- durch Ergebnisgleichheit ersetzt. Viele Kandidatinnen, die auf diesem Weg aufgestellt werden, hätten ohne Quote keine Chance. (Das Gleiche würde auch in diesem Fall für Männer gelten, wäre ihr Anteil so gering.) Statt talentierte Individuen zu fördern, begünstigen solche Gesetze die Gruppe pauschal, auch die minderbegabten Mitglieder.
Die Befürworterinnen der erzwungenen Parität beschwören gerne den «lebendigen demokratischen Diskurs» und die «Unterstützung der Zivilgesellschaft». Doch ihr Anliegen ist vormodern. Quoten machen aus einer Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger wieder konkurrierende Gruppen, die sich allein durch äussere Merkmale unterscheiden. Dies ist der Wurm, der in jedem identitätspolitischen Projekt steckt.