Kindesentführung - Deutsche Behörden unterstützen die Entführerin (Vaeter)
Vom Sohn getrennt, vom Staat verlassen
Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind: So etwas geht gar nicht, könnte man meinen. So sieht es auch das deutsche Strafrecht, wo der entsprechende Paragraf Angehörige ausnimmt (siehe „Abkommen zur Kindesrückführung“). Dennoch sind Fredrik Berntsen und seine Schwiegereltern aus Korntal-Münchingen in heller Empörung darüber, was seit dem 24. Oktober passiert: Berntsens Frau hält das gemeinsame Kind versteckt, obwohl es bei ihm in Norwegen sein sollte. Die deutschen Behörden handeln zögerlich.
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Die Polizei hat den Fall an Allerheiligen aufgenommen, mehr aber nicht – trotz einer Intervention der norwegischen Botschaft in Berlin, wie die Sprecherin der Polizeidirektion Ludwigsburg eingesteht. Der Fall sei nicht Sache der Polizei, sondern der Gerichte. Dass die norwegischen Behörden das Kind als vermisst zur Fahndung ausgeschrieben haben, ist der Kriminalpolizei bekannt, veranlasst sie aber nicht, zu handeln. „Bei uns ist keine Straftat erkennbar“, sagt die Sprecherin. Die Polizei weiß auch, wo das Kind ist, sagt es Fredrik Berntsen aber nicht. Die Begründung: weil er Ausländer ist und das Kind ins Ausland bringen könnte, erklärt die Sprecherin.
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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)
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Krankenschwester,
12.11.2012, 13:35
- Hintergrund ist der Kampf um die Ressource "Kind"! - Referatsleiter 408, 12.11.2012, 19:06