Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Systematische Inländer-Diskriminierung (Politik)

Christine ⌂ @, Thursday, 09.07.2020, 08:06 (vor 1380 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Ich hätte ja gedacht, dass wenigstens Behinderte noch einen gewissen Schutz genießen, aber das wird wohl nur der Fall sein, wenn es um behinderte Ausländer geht.

Auf Tichys Einblick las ich gestern einen Artikel, der wunderbar zu deinem Beitrag passt.

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz - aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“ - wird auf die ganze Bundesrepublik ausstrahlen.
 
Im Juni erließ das rotgrüne Berliner Abgeordnetenhaus ein „Landes-Anti-Diskriminierungsgesetz“. Sein Ziel ist die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity)“. Das von der Europäischen Union verordnete Gender Mainstreaming wird jetzt zum „Diversity Mainstreaming“.** Zu deutsch: Wurden bisher nur Frauen „gleichgestellt“, sind nun Migranten der dritten Welt und Homosexuelle offiziell bevorzugte Klientel deutscher Politik.
 
Next level der „großen Transformation“ zur Welteinheitszivilisation? Durchaus. Der Sturm der Ideologen auf die christlich-abendländische Kultur ist weder Verschwörungstheorie, noch Zeitgeist-Marotte, die irgendwann wieder verfliegt. Denn er manifestiert sich in einem permanenten rechtlichen Wandel, der seit Deutschlands Beitritt zur Europäischen Union (1992) Fahrt aufnahm.[..]
 
„Mittelbare Diskriminierung“
 
Hingegen bringt europäisches Recht Paradigmenwechsel mit sich, deren Tragweite noch gar nicht vollständig überblickt werden kann. Denn – erstens – untersagt die EU auch mittelbare Diskriminierung, d.h.: „dem Anschein nach neutrale Vorschriften“, die aber Personen benachteiligen können, die „einer ethnischen Gruppe angehören“ (so die Antirassismus-Richtlinie, Artikel 3).
 
Beispiel: Kommunale Bestattungsordnungen für Friedhöfe knüpfen nicht an Religion oder Ethnie an, denn die Regeln gelten allgemein, für alle Menschen gleichermaßen. Sie sind jedoch aus historischen Gründen auf christliche Traditionen zugeschnitten. Daher können sie Muslime mittelbar diskriminieren. Was da noch alles auf den Prüfstand hoher Gerichtshöfe kommen könnte, ist unübersehbar.[..]

Das könnte bedeuten, dass Muslime demnächst ohne Sarg bestattet werden dürfen, da dieses ja deren Tradition ist, während die Deutschen weiterhin den vollen Friedhofsgesetzen unterworfen sind und dem ganzen teuren Paket eines Bestatters ausgeliefert sind.

Zweitens müssen EU-Staaten Beweiserleichterungen für Gerichtsprozesse einführen: Wenn Kläger Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung „vermuten lassen“, muss „der Beklagte beweisen“, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wurde (Artikel 8 der Richtlinie). Zur „Glaubhaftmachung“ reichen eidesstattliche Versicherungen Betroffener, aber Papier ist bekanntlich geduldig.[..]
 
Drittens verlangt die EU explizit „abschreckende“ Sanktionen, die „auch Schadenersatzleistungen an Opfer umfassen können“ (Artikel 15 RL). Nota bene: Wenn ein Polizist mit Migrationshintergrund Corona-Sünder als deutsche Kartoffel oder „Kuffar“ (Ungläubige) beschimpft, gibt es für Betroffene keinen Schadensersatz vom Land, weil ihnen der Opferstatus versagt wird. Anders hingegen bei spiegelverkehrter Sachlage.[..]
 
Es geht im LADG nicht nur um Rassismus, sondern ganz allgemein um Diskriminierung – u.a. in puncto „sexueller Identität“ (Paragraph 2). Beispielsweise kann eine Kita-Erzieherin gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren, indem sie von Vater und Mutter spricht statt geschlechtsneutral von „Elter1“ und „Elter2“. Betroffenenverbände sollen Schwung in solche Angelegenheiten bringen (auch das eine EU-Vorgabe).[..]

Ist eigentlich schon ausgewürfelt, wer bei gleichgeschlechtlichen Paaren Elter1 und Elter2 ist? Einer von beiden wird doch diskriminiert.

Internationaler Kampf gegen „Fremdenfeindlichkeit“
 
Bereits in den 80er-Jahren begannen Vorarbeiten zu einem EU-„Rahmenbeschluss“, der zu Verschärfungen des deutschen „Volksverhetzungs“-Paragraphen führte, die die Bevölkerungsmehrheit schwer benachteiligen. Deutsche sind taugliche Täter, aber nicht taugliche Opfer einer Volksverhetzung. Daher dürfen sie als Gruppe straflos beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden (bekanntes Beispiel: „Köterrasse“).

Deswegen darf auch ein Deutscher, der nur einen Böller geschmissen hat, zu 9,5 Jahren verurteilt werden, während Mörder bei uns freigesprochen werden.

Es handelt sich um politisches Strafrecht, das nur die Menschenwürde von Ausländern, nicht jedoch von Inländern schützt. Mehr Inländerdiskriminierung geht nicht. Auch hier fällt die Bevölkerungsmehrheit aus dem Schutzbereich heraus. Wenn Angela Merkel also in einer Fernsehansprache vom 18.6.2011 sagte: „Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist“, so teilte sie die ungeschminkte Wahrheit mit – nur erwähnte sie wohlweislich weder EU, noch UNO, die im Hintergrund ihre Fäden spinnen.[..] https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/systematische-inlaender-diskrimierung/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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