Im Gesundheitsministerium sind alle Patientinnen und andere -innen gestorben (Exitus genderus female) (Genderscheiss)
Im Gesundheitsministerium gibt es weder eine "Patientin", noch eine "Patinnenakte". Schon gar keine "Patientinnen" oder "Patientinnenakten".
Aber lest selbst:
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Medikamente nimmt ein Patient, welche Vorerkrankungen hat er, wie sind seine Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit machen wir Schluss. Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten – dafür hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz gesorgt.
Durch dieses Mehr an Daten können wir in Zukunft besser behandelt werden. Denn wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung. Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was zu einer geringeren Belastung der Patienten führt. Und die elektronische Patientenakte gibt uns Patienten die Kontrolle über unsere eigenen Gesundheitsdaten: Wir können selbst bestimmen, ob wir die Daten in der elektronischen Akte speichern lassen und wir können per Smartphone oder Tablet selbst unsere Akte einsehen.
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Welche Daten werden konkret gespeichert?
Folgende Informationen werden in Zukunft – sofern der Patient dies wünscht – in der elektronischen Patientenakte gespeichert:
Neben diesen Daten unserer Ärzte können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden.
Wir treiben die Vernetzung voran
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Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz werden Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021) verpflichtet, sich an die TI anschließen zu lassen. Für Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen ist dies freiwillig. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei 1%. Gleichzeitig sorgen wir auch bei der Gematik – der Gesellschaft, die die Voraussetzungen und Strukturen für die Patientenakte schafft – für mehr Tempo. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Gematik übernommen.
Wir müssen etwas tun, wenn wir erkennen, dass die Strukturen der Selbstverwaltung nicht die notwendige Geschwindigkeit erzeugen, damit die elektronische Patientenakte 2021 endlich an Start geht.
— Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Spahn: „Keine Abstriche beim Datenschutz“
Gesundheitsdaten sind extrem sensible Daten. Wir wollen daher optimale rechtliche Voraussetzungen für den Datenschutz. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forderte in diesem Kontext, dass es keine Abstriche beim Datenschutz geben dürfe.
Grundsätzlich entscheidet daher der Patient, ob überhaupt eine elektronische Patientenakte angelegt werden soll. Will der Patient dies nicht, wird keine Akte angelegt. Der Patient kann außerdem in der App selbst sehen, welche Daten gespeichert werden. Er kann so entscheiden, welche Daten er löschen möchte. Und er kann selbst entscheiden, wer auf die Akte noch zugreifen kann. Ohne Zustimmung des Patienten können also auch keine Ärzte in die Akte blicken.
10. Oktober 2019
Rainer
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