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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Rechtsanwältin will Akteneinsicht in Coronella-Unterlagen der Bayerischen Staatsregierung. Die gibt es gar nicht. (Coronawahn)

Aldimaier, Friday, 11.09.2020, 21:27 (vor 1563 Tagen) @ Don Camillo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof prüft nachträglich Corona-Maßnahmen

Angestrengt hat dieses Verfahren die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed und wollte dafür Akten aus dem bayerischen Gesundheitsministerium einsehen, die dokumentieren, wie die Verordnungen zustande kamen. Die Antwort des Ministeriums: Es gibt keine Akten.

Rechtsanwältin Jessica Hamed bemängelt, dass es jetzt nicht möglich sei, festzustellen, was die Entscheidungsgrundlage für die Beschlüsse war, etwa: Von welcher Gefahrenprognose ist der Freistaat ausgegangen. So bleibe auch unklar, ob der Staat erkannt hat, dass er hier Rechtsgüter abwägen muss und wenn ja, mit welchen Belangen.

Ohne Akten Überprüfung der Einschränkungen erschwert

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verweist darauf, dass für Verordnungen wie die Corona-Maßnahmen eine Dokumentation nicht vorgeschrieben sei. Außerdem mussten die Beschlüsse damals sehr schnell gefasst werden, und die Forschung lieferte laufend neue Erkenntnisse.

Der Jurist Gerrit Manssen von der Universität Regensburg sagt, es könne eigentlich nicht sein, dass es gar keine Akten gebe. Zwar gebe es keine ausdrücklichen gesetzlichen Anweisungen dazu, aber dennoch müsste eine rechtsstaatliche Verwaltung ihre Entscheidungen dokumentieren, damit die Gerichte sie hinterher überprüfen können, so der Juraprofessor Gerrit Manssen. Schließlich hätten die Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsregierung-keine-akten-zu-corona-beschluessen,SA6NyUL

Die haben von der Stasi gelernt. Die hat damals versucht ihre Akten zu vernichten und das hat bekanntlich nur unzureichend geklappt. Das müssen die heute nicht befürchten. Diese Politik fährt auf Sicht.


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