Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Doch nicht der Asyler! (Allgemein)

tutnichtszursache, Wednesday, 16.09.2020, 21:29 (vor 1318 Tagen) @ Günni

Wenn ich einen Blick ins GG werfe und mir dort Artikel 16a ansehe und dann auch noch der ersten Abschnitt, dann steht dort: Politisch verfolglte geniesen Asyl. Wenn da also einer aus Syrien wegen des Kriegs flieht, kann er hier nicht um Asyl betteln. Genauso wenig einer, der damals im Kosovo-Krieg per Schlepper nach Deutschland kam und dabei noch durch Italien und Östereich oder die Schweiz nach Deutschland einreist, weil er sich im Kofferaum versteckte. Das sollte eigentlich für den Schlepper und den Geschleppten eine Straftat bedeuten.

Die aus Griechenland sollte man hier ebenfalls in Lager stecken, damit sie freiwillig wieder zurück in ihre Heimat gehen. Und eigentlich sollte man sie in griechischen Lagern lassen und wenn ihnen das nicht paßt, sie zurück in die Türkei schicken, da sie doch schon aus einem sicheren Land nach Griechenland übersetzten.


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