Die gute alte PKZ der DDR kommt wieder. Das Ende der Privatsphäre (Gleichschaltung)
Die Einordnung der im RegMoG-E vorgeschlagenen Ausweitung der Nutzung der Steuer-ID als allgemeines oder bereichsübergreifendes PKZ birgt erhebliche Schwierigkeiten:Die Steuer-ID soll bereichsübergreifend einheitlich in 51 Registern verarbeitet werden.Dies umfasst zwar nicht alle der derzeit ca.220 staatlichen Register, aber es können Daten aus ganz verschiedenen,wesentli-chen Lebensbereichen verknüpft werden. Diese lassen sich nach Ansicht des BMI in (mindestens)sechs Bereiche untergliedern: Inneres, Justiz, Wirtschaft und Finanzen, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Statistik. Erfasst sind nach der Anlage zu §1 IDNrG-E beispielsweise das Melderegister, das Passregister, das Personalausweisregister, das Ausländerzentralregister,das Personenstandsregister, dieVersichertenverzeichnisseder Kranken-und Pflegekassen, die Stammsatzdatei der Rentenver-sicherung, die Datenstelle der Bundesagentur für Arbeit, das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Bundeszentralregister, das Gewerberegister und das verschiedene Berufsregister sowie das Insolvenzregister und das Schuldnerverzeichnis.
https://www.kommune21.de/meldung_34784_Kabinett+beschlie%C3%9Ft+RegMoG.html
In den MSM natürlich kein Sterbenswort darüber.