Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129284 Einträge in 32063 Threads, 293 registrierte Benutzer, 583 Benutzer online (1 registrierte, 582 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Die GEZ und das Bargeld :-) +++ Nachtrag (Allgemein)

Don Camillo, Tuesday, 29.09.2020, 12:07 (vor 1517 Tagen)
bearbeitet von Don Camillo, Tuesday, 29.09.2020, 12:50

Naja, aus den GEZ-Medien wird man wohl nichts erfahren. Das hat den Grund, daß die GEZ-Lügner sich auf ein Leben wie die Made im Speck eingerichtet haben und dies freiwillig nicht mehr aufgeben. Daher nun ein Video zum Thema GEZ und Barzahlung:

GEZ Trick: Rundfunkbeitrag in bar bezahlen? | Anwalt Christian Solmecke
155.597 Aufrufe - Daumen hoch: 6633 - Daumen runter: 217 - Kanzlei WBS - 618.000 - Am 26.09.2020 veröffentlicht

Darf der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden? Diese Frage wird demnächst der Europäische Gerichtshof klären. Die Hintergründe erfahrt ihr im heutigen Video. Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

Seit ich die Post der GEZ-Pest vor einige Jahren ungeöffnet zurückgeschickte hatte - mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" - habe ich nichts mehr von denen gesehen. Aber gut, der Spaß einer Barzahlung mit Cent-Stücken klingt schon verlockend. Das könnte zu einer wundersamen Aufestehung führen. :-D

----

Nachtrag:

Die Seite vom Häring (Kläger) scheint aktuell. Mal abwarten was da am "29.09.2020" auf der "timeline" kommt.

16.06.2020:
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/highlights-eugh/
... Gerichtsgebäude in der rue du fort Niedergrünwald in Luxemburg, das in seiner Anmutung ein wenig an den Palast der Republik erinnert.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der EU-Generalanwalt hat angekündigt, am 29. September seine Entscheidungsempfehlung abzugeben, der das Gericht in den weitaus meisten Fällen folgt. Wie es ausgehen wird, ist in Anbetracht der Komplexität der aufgeworfenen Kompetenzfragen, der unterschiedlichen Meinungen der Verfahrensbeteiligten dazu und der Tatsache, dass sich das Gericht kaum in die Karten schauen ließ, schwer vorauszusagen.

Einige Higlights

Die sechs beteiligten Parteien durften jeweils ein Eingangsplädoyer ...

Die GEZ und das Bargeld :-) +++ Nachtrag

tutnichtszursache, Tuesday, 29.09.2020, 23:10 (vor 1517 Tagen) @ Don Camillo

Seit ich die Post der GEZ-Pest vor einige Jahren ungeöffnet zurückgeschickte hatte - mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" - habe ich nichts mehr von denen gesehen. Aber gut, der Spaß einer Barzahlung mit Cent-Stücken klingt schon verlockend. Das könnte zu einer wundersamen Aufestehung führen. :-D

Warum denn zurückschicken? Ich meine, daß es besser ist, wenn man keinen Finger rührt und erstmal abwartet, bis die BRD abgewickelt ist und damit auch der Medienzirkus. Diese ganzen GEZ-Zentralen sowie die Rundfunkanstalten sollen dann brennen! Wer braucht denn diese Gehirnwäsche dann noch?

Die GEZ und das Bargeld :-) +++ Nachtrag

Don Camillo, Tuesday, 29.09.2020, 23:40 (vor 1517 Tagen) @ tutnichtszursache

Seit ich die Post der GEZ-Pest vor einige Jahren ungeöffnet zurückgeschickte hatte - mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" - habe ich nichts mehr von denen gesehen. Aber gut, der Spaß einer Barzahlung mit Cent-Stücken klingt schon verlockend. Das könnte zu einer wundersamen Aufestehung führen. :-D


Warum denn zurückschicken? Ich meine, daß es besser ist, wenn man keinen Finger rührt und erstmal abwartet, bis die BRD abgewickelt ist und damit auch der Medienzirkus. Diese ganzen GEZ-Zentralen sowie die Rundfunkanstalten sollen dann brennen! Wer braucht denn diese Gehirnwäsche dann noch?

Wer nicht zurückschickt hält den Postweg ein. Der Brief gilt als zugestellt. Es folgt irgendwann (Konto-)Pfändung (+Mahnung, +Gericht, +...) oder (absolut selten) Knast. Damit erhält die GEZ dann doch die Zwangsabgabe. OK, Knast kostet das Regime (also den Steuerzahler, sprich den Regimewähler) auch um 200,- € Konfettigeld/ Tag. Fällt dann wohl unter Sabotage/ passiver (aktiver?) Widerstand/ Regimezersetzung. Kostet aber die Freiheit.

Die GEZ und das Bargeld :-) +++ Nachtrag

tutnichtszursache, Wednesday, 30.09.2020, 21:06 (vor 1516 Tagen) @ Don Camillo

Wer nicht zurückschickt hält den Postweg ein. Der Brief gilt als zugestellt. Es folgt irgendwann (Konto-)Pfändung (+Mahnung, +Gericht, +...) oder (absolut selten) Knast. Damit erhält die GEZ dann doch die Zwangsabgabe. OK, Knast kostet das Regime (also den Steuerzahler, sprich den Regimewähler) auch um 200,- € Konfettigeld/ Tag. Fällt dann wohl unter Sabotage/ passiver (aktiver?) Widerstand/ Regimezersetzung. Kostet aber die Freiheit.

Aber ob der Vermerk "Empfänger verstorben" auch stimmt, prüfen die sicher auch. Von daher kann man sich das gleich sparen. Vor zig Jahren, also noch vor dieser Zwangsabgabe pro Wohnung, habe ich mal mit einem über die GEZ gesprochen. Der gab damals an, daß die neue Anschrift die einer Justizvollzugsanstalt sei. Danach hatte er auch eine Ruhe. Und als Toter kannst du ja nicht mal mehr in Ruhe umziehen :-D

Und es sieht nicht gut aus mit unserem Bargeld

Don Camillo, Wednesday, 30.09.2020, 09:14 (vor 1516 Tagen) @ Don Camillo

Die Seite vom Häring (Kläger) scheint aktuell. Mal abwarten was da am "29.09.2020" auf der "timeline" kommt.

Der aktuelle Stand der Dinge hat schon fast dystopische Züge:
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/generalanwalt-kommentiert/

Kommentiertes Plädoyer des EU-Generalanwalts zu meinem Barzahlungs-Verfahren
29. 09. 2020 | Der EU-Generalanwalt, der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vorbereitet, hat eine grundsätzliche Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Bargeld festgestellt. Gleichzeitig hat er sich in Bezug auf mögliche Ausnahmen die spitzfindige Anti-Bargeld-Position der EU-Kommission zu Eigen gemacht, die seit vielen Jahren aktiv an der Zurückdrängung des Bargelds arbeitet.

In einer Pressemitteilung vom 29. September 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Kurzfassung des Plädoyers des EU-Generalanwalts veröffentlicht. Der EuGH folgt diesen Plädoyers meist. Da nicht offenkundig ist, was das für den Ausgang meines beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängigen Verfahrens bedeuten würde, will ich die Kurzfassung des Plädoyers hier (leicht gekürzt) wiedergeben und kommentieren.
Vorwegschicken will ich, dass ich nach diesem Plädoyer zwar damit rechne, vom Bundesverwaltungsgericht gegenüber dem Hessischen Rundfunk Recht zu bekommen und meinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu dürfen. Vom Niveau des rechtlichen Schutzes der Bargeldnutzung, wie es sich durch die Interpretation des Generalanwalts abzeichnet, wäre ich aber enttäuscht.

Leitsätze des Generalanwalts

Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sieht das Unionsrecht grundsätzlich eine Pflicht vor, bei der Begleichung von Geldforderungen Euro-Bargeld anzunehmen. Die Union und die Mitgliedstaaten dürfen aber in Ausübung anderer Zuständigkeiten als der des Währungsrechts unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel für die Verfolgung von Gründen des öffentlichen Interesses begrenzen.
[...]

Zusammenfassung

Offen ist, ob das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass §14 Bundesbankgesetz noch anwendbar ist. Es sieht wohl eher schlecht dafür aus.
Wenn er noch gilt, ist er unionsrechtskonform auszulegen. Für die Bedeutung der Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittel ist dann allein bindend, was das EU-Recht sagt und wie der Europäische Gerichtshof es auslegt.
Der EU-Generalanwalt sieht zwar eine grundsätzliche Bargeldannahmepflicht für öffentliche Stellen, aber gleichzeitig, sehr weitgehende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten (und die EU-Kommission), diese einzuschränken.
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Bargeldbeschränkungen, zum Beispiel durch den Rundfunk, kann das BVerwG relativ frei  entscheiden. Ich sehe daher der Entscheidung des Gerichts in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk zuversichtlich entgegen.
Aber insgesamt wäre ich unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens, wenn der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgen würde, weil dieser die europarechtlichen Tore für Bargeldbeschränkungen sehr weit aufstößt.

Somit ist auch die höchste Instanz der EU nichts anderes als eine NWO-Marionette. In der Juristen-Mafia-Sprache bedeutet "grundsätzlich": "Seht alle her, ich habe hier eine besonders dreiste Verhöhnung eines Bittstellers vom Stapel gelassen!" Mal 'ne Frage: Darf man das hier so schreiben, "grundsätzlich gehören alle Richter innerhalb der EU in die Gaskammer, als Wiedergutmachung dafür, daß bereits ihre Nazi-Kollegen beim Adolf Millionen von uns EU-Bürgern dort hin buxiert hatten"?

Anmerkung: Letzteres war nur eine Frage. :-D

Bargeld soll ja abgeschafft werden, damit man steigende Strafzinsen zahlen muss, wenn es das Bargeld nicht mehr gibt.

Marvin, Wednesday, 30.09.2020, 19:21 (vor 1516 Tagen) @ Don Camillo

Viele Menschen zahlen bereits nur noch mit Karte und ihnen ist nicht bewusst, was es an Auswirkungen haben wird, wenn es das Bargeld nicht mehr gibt. Wenn ein Nachbar dir hilft eine Lampe anzuschliessen, dann kannst du es nur noch mit Naturalien z.B. Schokolade bezahlen, wenn der Nachbar damit wohlgemerkt einverstanden ist.

Bargeld soll ja abgeschafft werden, damit man steigende Strafzinsen zahlen muss, wenn es das Bargeld nicht mehr gibt.

tutnichtszursache, Wednesday, 30.09.2020, 21:30 (vor 1516 Tagen) @ Marvin

Viele Menschen zahlen bereits nur noch mit Karte und ihnen ist nicht bewusst, was es an Auswirkungen haben wird, wenn es das Bargeld nicht mehr gibt. Wenn ein Nachbar dir hilft eine Lampe anzuschliessen, dann kannst du es nur noch mit Naturalien z.B. Schokolade bezahlen, wenn der Nachbar damit wohlgemerkt einverstanden ist.

Es gibt doch heute schon Möglichkeiten, wie ich einem Nachbarn Geld zukommen lassen kann. PayPal bietet das doch schon an.

Viel interessanter finde beim bargeldlosen Bezahlen die rechtliche Situation. Steht nicht im GG irgendwo, daß das gesetzliche Zahlungsmittel der Euro ist? Wenn man Bargeldlos bezahlt, bezahlt man nicht mit Euro, da man nur ein Euroversprechen der Bank von einem Konto auf ein anderes bei der gleichen oder einer anderen Bank verschiebt. Nun sehe ich einen unterschied zw. dem Versprechen auf Euro und dem tatsächlichen Euro.

Und es sieht nicht gut aus mit unserem Bargeld

tutnichtszursache, Wednesday, 30.09.2020, 21:16 (vor 1516 Tagen) @ Don Camillo

So einfach kann man das Bargeld nicht abschaffen. Wenn, dann müßte es die ganze Welt zur gleichen Zeit machen. Denn man kann auch Digitalgeld in ausländisches Bargeld tauschen. Der Drogenkauf muß ja außerdem sichergestellt werden, da in diesem Geschäft auch die Geheimdienste hängen. Und sicher werden auch Freier und Nutten sich Möglichkeiten schaffen, wie man dieses Geschäft bezahlen kann - völlig anonym. Digitales Geld wäre dann sicher auch ein Aus für Währungen wie BitCoin.

Eine rein digitale Währung geht doch schon Aufgrund der mangelhafter Datenspeicherung nicht. Denn ein EMP oder ein starker Sonnensturm könnten sonst sämtliches Geld vernichten. Nun gut, so langsam kommen wir zu einem Punkt, bei dem die Vernichtung sämtlicher Guthaben dann das kleinere Übel wären.

powered by my little forum