Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Und es sieht nicht gut aus mit unserem Bargeld (Allgemein)

Don Camillo, Wednesday, 30.09.2020, 09:14 (vor 1516 Tagen) @ Don Camillo

Die Seite vom Häring (Kläger) scheint aktuell. Mal abwarten was da am "29.09.2020" auf der "timeline" kommt.

Der aktuelle Stand der Dinge hat schon fast dystopische Züge:
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/generalanwalt-kommentiert/

Kommentiertes Plädoyer des EU-Generalanwalts zu meinem Barzahlungs-Verfahren
29. 09. 2020 | Der EU-Generalanwalt, der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vorbereitet, hat eine grundsätzliche Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Bargeld festgestellt. Gleichzeitig hat er sich in Bezug auf mögliche Ausnahmen die spitzfindige Anti-Bargeld-Position der EU-Kommission zu Eigen gemacht, die seit vielen Jahren aktiv an der Zurückdrängung des Bargelds arbeitet.

In einer Pressemitteilung vom 29. September 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Kurzfassung des Plädoyers des EU-Generalanwalts veröffentlicht. Der EuGH folgt diesen Plädoyers meist. Da nicht offenkundig ist, was das für den Ausgang meines beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängigen Verfahrens bedeuten würde, will ich die Kurzfassung des Plädoyers hier (leicht gekürzt) wiedergeben und kommentieren.
Vorwegschicken will ich, dass ich nach diesem Plädoyer zwar damit rechne, vom Bundesverwaltungsgericht gegenüber dem Hessischen Rundfunk Recht zu bekommen und meinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu dürfen. Vom Niveau des rechtlichen Schutzes der Bargeldnutzung, wie es sich durch die Interpretation des Generalanwalts abzeichnet, wäre ich aber enttäuscht.

Leitsätze des Generalanwalts

Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sieht das Unionsrecht grundsätzlich eine Pflicht vor, bei der Begleichung von Geldforderungen Euro-Bargeld anzunehmen. Die Union und die Mitgliedstaaten dürfen aber in Ausübung anderer Zuständigkeiten als der des Währungsrechts unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel für die Verfolgung von Gründen des öffentlichen Interesses begrenzen.
[...]

Zusammenfassung

Offen ist, ob das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass §14 Bundesbankgesetz noch anwendbar ist. Es sieht wohl eher schlecht dafür aus.
Wenn er noch gilt, ist er unionsrechtskonform auszulegen. Für die Bedeutung der Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittel ist dann allein bindend, was das EU-Recht sagt und wie der Europäische Gerichtshof es auslegt.
Der EU-Generalanwalt sieht zwar eine grundsätzliche Bargeldannahmepflicht für öffentliche Stellen, aber gleichzeitig, sehr weitgehende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten (und die EU-Kommission), diese einzuschränken.
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Bargeldbeschränkungen, zum Beispiel durch den Rundfunk, kann das BVerwG relativ frei  entscheiden. Ich sehe daher der Entscheidung des Gerichts in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk zuversichtlich entgegen.
Aber insgesamt wäre ich unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens, wenn der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgen würde, weil dieser die europarechtlichen Tore für Bargeldbeschränkungen sehr weit aufstößt.

Somit ist auch die höchste Instanz der EU nichts anderes als eine NWO-Marionette. In der Juristen-Mafia-Sprache bedeutet "grundsätzlich": "Seht alle her, ich habe hier eine besonders dreiste Verhöhnung eines Bittstellers vom Stapel gelassen!" Mal 'ne Frage: Darf man das hier so schreiben, "grundsätzlich gehören alle Richter innerhalb der EU in die Gaskammer, als Wiedergutmachung dafür, daß bereits ihre Nazi-Kollegen beim Adolf Millionen von uns EU-Bürgern dort hin buxiert hatten"?

Anmerkung: Letzteres war nur eine Frage. :-D


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