Bayern hat am 24.05.2019 ein Gesetz für die Schuldenaufnahme (Corona Pandemie) erlassen (Coronawahn)
Warum hat Bayern am 24.05.2019 einen Erlass für die Schuldenaufnahme bedingt durch die #Corona Pandemie erlassen?
Alles ein #Fake und der einzige Zweck ist es die Deutschen zu foltern und Ihrer Freiheit zu entziehen!
siehe unter: https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(4byq5cwsgrylonwcokfy132a))/Content/Document/BayHG2019_2020-2a?hl=true&fbclid=IwAR3Un35noGKHHabUIbGwpvhTLhBHUxfxNKHWejmVfWTHibcUrs6WZaTx6Tc&AspxAutoDetec...
Die Bayerische Staatskanzlei teilt mit:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
Vom 24. Mai 2019
(GVBl. S. 266) BayRS 630-2-22-F
Vollzitat nach RedR: Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 238) geändert worden ist
Auch wenn Bayern das Gesetz wegen der "Corona-Pandemie" im April 2020 geändert hat, so bleibt doch festzuhalten, dass die Wirtschaftskrise auch ohne Corona offiziell vorhanden war.
Im Nachhinein hat man halt nur einen Grund gefunden, weshalb man solche Gesetze erlassen musste.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Erklärt sich das so?
https://t.me/TraugottIckerothLiveticker/4076
Es geht gerade die Meldung um, dass die Bayerische Staatsregierung schon am 25.05.2019
eine Kreditermächtigung von 20 000 000 000 € wegen Corona 2020 beschlossen habe.
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a
Tatsächlich legt der Eintrag auf der angegebenen Seite diese Sichtweise nahe.
Es gbit aber einen Eintrag, der zeigt,
dass es sich um einen Gesetzesvorschlag zu einem ZWEITEN Nachtragshaushaltsgesetz vom 31.03.2020 (mit der Bezeichung: LT-Drs. 18/7140 v. 31.03.2020) handelt,
der besagt, dass ein ERSTER Nachtragshaushalt (mit 10 Milliarden Corona-Hilfe) um 10 Milliarden erhöht werden solte
- https://bayrvr.de/2020/03/31/staatsregierung-gesetzentwurf-zweites-gesetz-zur-aenderung-des-haushaltsgesetzes-2019-2020-2-nachtragshaushaltsgesetz-2020-2-nhg-2020-eingebracht
Der Beschluss zum ERSTEN Nachtragshaushalt wurde - schon mit Blick auf Corona, aber noch vor dem Lockdown am 19.03.2020 - geschrieben.:
- https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/
Die Reihenfolge war also:
1.) Am 25.05.2019 wird ein Haushaltsbeschluss der Bayerischen Landesregierung für 2019/2020 gemacht. Kreditermächtigung 0 (Null) Euro!
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2
2.) Durch den Beschluss vom 19.03.2020 wird - mit Blick auf Corona - die Kreditermächtigung für 2020 auf 10 Milliarden Euro erhöht:
- https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/
3.) Nachdem der Lockdown am 21.03.2020 beschlossen wurde, wird die Kreditermächtigung am 31.03.2020 nochmals um 10 Milliarden auf 20 Milliarden Euro erhöht:
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a
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Patriarchale Spülregeln