Erklärt sich das so? (Coronawahn)
https://t.me/TraugottIckerothLiveticker/4076
Es geht gerade die Meldung um, dass die Bayerische Staatsregierung schon am 25.05.2019
eine Kreditermächtigung von 20 000 000 000 € wegen Corona 2020 beschlossen habe.
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a
Tatsächlich legt der Eintrag auf der angegebenen Seite diese Sichtweise nahe.
Es gbit aber einen Eintrag, der zeigt,
dass es sich um einen Gesetzesvorschlag zu einem ZWEITEN Nachtragshaushaltsgesetz vom 31.03.2020 (mit der Bezeichung: LT-Drs. 18/7140 v. 31.03.2020) handelt,
der besagt, dass ein ERSTER Nachtragshaushalt (mit 10 Milliarden Corona-Hilfe) um 10 Milliarden erhöht werden solte
- https://bayrvr.de/2020/03/31/staatsregierung-gesetzentwurf-zweites-gesetz-zur-aenderung-des-haushaltsgesetzes-2019-2020-2-nachtragshaushaltsgesetz-2020-2-nhg-2020-eingebracht
Der Beschluss zum ERSTEN Nachtragshaushalt wurde - schon mit Blick auf Corona, aber noch vor dem Lockdown am 19.03.2020 - geschrieben.:
- https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/
Die Reihenfolge war also:
1.) Am 25.05.2019 wird ein Haushaltsbeschluss der Bayerischen Landesregierung für 2019/2020 gemacht. Kreditermächtigung 0 (Null) Euro!
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2
2.) Durch den Beschluss vom 19.03.2020 wird - mit Blick auf Corona - die Kreditermächtigung für 2020 auf 10 Milliarden Euro erhöht:
- https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/
3.) Nachdem der Lockdown am 21.03.2020 beschlossen wurde, wird die Kreditermächtigung am 31.03.2020 nochmals um 10 Milliarden auf 20 Milliarden Euro erhöht:
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a
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Patriarchale Spülregeln
gesamter Thread:
- Bayern hat am 24.05.2019 ein Gesetz für die Schuldenaufnahme (Corona Pandemie) erlassen -
Christine,
13.10.2020, 13:18
- Erklärt sich das so? - Borat Sagdijev, 13.10.2020, 14:13