Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129496 Einträge in 32153 Threads, 293 registrierte Benutzer, 377 Benutzer online (0 registrierte, 377 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

3 Jahre auf Bewährung - Ist doch völlig logisch, 3 Kinder, 3 Jahre, "denn Frauen haben es im Leben schwerer", ... (Mord an Kindern)

Don Camillo, Sunday, 18.10.2020, 02:52 (vor 1516 Tagen) @ tutnichtszursache

... wenn man den verpudelten Worten des Ulrich Vultejus (Ex-Richter und positiver Weise bereits Wurmfraß) "und seinen Kollegen" glauben schenkt.

Gegen die Made Vultejus wurde nie ermittelt, allein das sollte jedem klar machen, mit welchem abgrundtief verdorbenen Abfall wir es bei sogenannten "Juristen" zu tun haben. Ab Kenntnis einer Straftat ist nämlich jeder Staatsanwalt verpflichtet, derlei Offizialdelikte - hier systematische Rechtsbeugung - vor Gericht zu bringen und Höchststrafe zu fordern.

Das Urteil wird man in einer kleinen Randnotiz lesen - wenn überhaupt ...

---

Anmerkungen
StGB § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum