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Corona-Sonderrechtsregime statt demokratischer Gewaltenteilung (Coronawahn)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 19.10.2020, 22:04 (vor 1285 Tagen) @ Freigeist

Noch schwerere Geschütze fährt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pflanz, Lars Brocker, auf. Dessen Vorwürfe sind systemischer Natur und damit umso schwerwiegender. Der Verfassungsrechtler und damit Verfassungsschützer äußert fundamentale Kritik am Agieren der Merkel-Regierung in der Corona-Krise. Wir befinden uns bereits im zehnten Monat des Berliner Corona-Regimes und trotzdem werden die Parlamente in Bund und Ländern bei der Verhängung selbst schwerster Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die Privatsphäre permanent übergangen.
 
Statt zwingend, wie von der Verfassung und höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgeschrieben, das Parlament einzubeziehen, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine exakten Worte lauten:
 
»Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen. Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.«
 
Verfassungsgerichte könnten Corona-Verordnungen kippen
 
Er verweist auf erlassene Vorschriften der Corona-Rechtsverordnungen, die womöglich von Verwaltungsgerichten »von einem Tag auf den anderen kassiert« werden, weil diese gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstoßen.
 
Die darauf folgenden Worte des Hüters der Verfassung bergen das Potential, eine schwere Regierungskrise bis hin zum Regierungssturz – zumindest in einer funktionsfähigen Demokratie – auszulösen:
 
»Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung, (…) weil weiterhin allein die Exekutive handelt.«
 
Gerade im Angesicht der aktuellen Verschärfungen der Zwangsmaßnahmen ist die Einbeziehung der Staatsgewalt Bundestag aus verfassungsrechtlichen Vorgaben zwingend erforderlich. Wer die schwerwiegendsten Grundrechtseinschränkungen seit Ende des zweiten Weltkriegs mit Verordnungen regelt, muss sich auch vorwerfen lassen, dass es der »merkelschen Corona-Politik« an jedweder demokratischer Legitimation fehlt.
 
Als Kritiker der Bundesregierung und dessen Zwangsmaßnahmen im Schatten der Corona-Krise ist genau dieser Punkt der elementare Kern der Merkel-Regierung. Es verfestigt sich der Eindruck, dass ganz bewusst die Gesetzgebung durch den Bundestag missachtet und übergangen wird, weil der Bundesregierung die Verfassungswidrigkeit vieler ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen bekannt ist.

https://www.anonymousnews.ru/2020/10/19/verfassungsgericht-warntvor-merkel

Rainer

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