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Die PCR-Methode ist kein Test und kann keine Infizierung feststellen. (Coronawahn)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 25.10.2020, 19:40 (vor 1491 Tagen)

Bei 20 Durchläufen findest du nichts, bei 40 etwas und bei 60 Durchläufen sind alle Ergebnisse positiv.

Die PCR-Methode als Test zu bezeichnen und die Positiven als "Infizierte", ist Volksverarschung.

Wer es nicht glaubt, lese die technischen Grundlagen und die Funktion der PCR-Methode nach.

Rainer

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Berliner Senat bestätigt staatlichen Corona-Betrug: PCR-Tests können keine Infektion nachweisen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 09.11.2020, 01:35 (vor 1477 Tagen) @ Rainer

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor.
Die Senatsverwaltung erklärte, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln müsse, damit von einem „Krankheitserreger“ gesprochen werden könne. Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“.
PCR-Tests sind reiner Betrug
Damit stellt eine Behörde offiziell fest, dass in der BRD ein groß angelegter Betrug läuft. Der Berliner Senat selbst nutzt sogar trotz dieses Wissens die Ergebnisse aus PCR-Tests, um die Freiheiten der Bürger einzuschränken und andere willkürliche Maßnahmen zum angeblichen Infektionsschutz zu treffen.
https://www.anonymousnews.ru/2020/11/08/berliner-senat-pcr-tests-infektion/
https://www.youtube.com/watch?v=lkR2FgWf0-o

Rainer

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PCR-Methode, was bedeutet der CT-Wert

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 13.11.2020, 18:44 (vor 1472 Tagen) @ Rainer

https://www.youtube.com/watch?v=s5XtY6wbCsQ

Rainer

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Genom von "Corona" ist nicht sequenziert, was vorliegt ist eine rechnerische Konstruktion (Alignment)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 15.11.2020, 21:08 (vor 1470 Tagen) @ Rainer

aus dem Beitrag:
https://telegra.ph/Eine-große-Bitte-an-Frau-Prof-Kämmerer-10-27

Zur Verdeutlichung: Niemals taucht in den Publikationen der Wissenschaftler oder anderer Literatur die Behauptung auf, dass aus einer (viralen) Struktur oder selbst aus einer „infizierten“ Flüssigkeit eine auch nur annähernd komplette Nukleinsäure (im Fall SARS-CoV-2: 29803 Nukleotide lang) gefunden wurde, deren Bestimmung ihrer Molekülabfolge die ganze, nur gedanklich konstruierte Nukleinsäure entsprechen würde. Nicht einmal eines (ungefähr 3000 Nukleotide lang) der 10 Gene (29803 Nukleotide lang), aus dem das ganze Genom des SARS-CoV-2 bestehen soll, wurde in seiner Gesamtheit gefunden.
 
Von 2 "Genen", was ungefähr einer Länge von 6.000 Nukleotiden entsprechen würde, werden mittels PCR nur Bruchteile mit einer Länge von ca. 250-280 Nukleotiden "nachgewiesen", woraufhin unzulässiger Weise behauptet wird, dass man das Vorliegen dieser 2 Gene bewiesen hätte. In Wirklichkeit weist man nicht einmal das nach, sondern RNA-Moleküle, die zufällig in ungefähr dieser Länge vorliegen.
 
(...)
 
Wir befragten mehrere Studienautoren, darunter auch den Autor Wenjie Tan:
 
"Zeigen Ihre elektronenmikroskopischen Aufnahmen das gereinigte Virus (eine Isolierung)?", seine Antwort:
 
Studie: Na Zhu et al., “A Novel Coronavirus from Patients with Pneumonia in China”, 2019, New England Journal of Medicine, February 20, 2020 [nejm]
 
Antwortender Autor: Wenjie Tan
 
Datum: March 18, 2020
 
Answer: “[We show] an image of sedimented virus particles, not purified ones.”
 
Übersetzt: "[Wir zeigen] ein Bild von sedimentierten Viruspartikeln, nicht von gereinigten".
 
Es ist KEIN! Bild von gereinigten Viruspartikeln!
 
(...)
 
Die maßgeblichen Virologen der Chinesischen Seuchenbehörde (CCDC) veröffentlichten am 24.1.2020 und 3.2.2020 ihre Ergebnisse. Sie berichten über die Isolation vieler kurzer Gensequenzen, die gedanklich aneinandergereiht einen Erbgutstrang eines neuartigen Virus darstellen könnten. Ausdrücklich legen die Autoren dar – wie auch alle anderen beteiligten Virologen bis heute – dass die zwingend notwendigen Experimente noch nicht durchgeführt wurden, die die Behauptung gestatteten, dass es sich tatsächlich um einen Erbgutstrang eines krankmachenden Virus handelt.
 
Im Gegenteil: Die chinesischen Virologen weisen sogar explizit darauf hin, dass der konstruierte Erbgutstrang bis zu 90 % Ähnlichkeit mit Erbgutsträngen harmloser und seit Jahrzehnten bekannter, behaupteter, in Fledermäusen aufgefundenen Corona-Viren aufweist.
 
Der Erbgutstrang des SARS-CoV-2 ist nur ein Modell, welches anhand eines Alignments kreiert wurde. Ausgerichtet (Vorlage) wurden diese vielen kurzen Stückchen Nukleinsäure anhand einer langen Sequenz, welche man einem harmlosen Fledermaus Corona-Virus zuschreibt. Die Publikation von Fan Wu et al, in Nature, Vol 579 vom 3.2.2020, in der man das Genom (kompletter Erbgutstrang) des SARS-CoV-2 zum ersten Mal vorstellte, wurde zur Vorlage aller weiteren Alignments aller anderen Virologen und Biochemiker. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass auch die Vorlage (Fledermaus-Coronavirus) ebenfalls nur anhand eines Alignment-Prozesses zustande kam. Dieser Erbgutstrang wurde also ebenfalls nie als ein Ganzes und Intaktes isoliert und jemals in der Realität gesehen.
Das Genom (Erbgutstrang) des SARS-CoV-2 wurde nie isoliert, es wurde lediglich die gesamte aus einer Bronchiallavage (BALF) eines Patienten gewonnene RNA genutzt, um mit diesen vielen sehr kurzen Stückchen von Nukleinsäuren einen neues Genom (kompletter Erbgutstrang) zu konstruieren.
Es wurden keine Kontrollexperimente durchgeführt, die ausschließen, dass es sich bei den Gensequenzen um gewebeeigene Strukturen handelt.
 
(...)
 
Obwohl Kontrollexperimente verpflichtend und seit 1998 für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis) durch die deutsche Forschungsgesellschaft verbindlich kodifiziert und von allen Universitäts-Rektoren unterschrieben wurde, fehlen diese bis heute!
 
Eine Studie, die die obligatorischen Kontrollexperimente missachtet, darf und kann nicht als wissenschaftlich betrachtet werden.
 
(...)
 
Eine Methode wie hier das Alignment, um aus sehr kurzen Gensequenzen eine theoretisch lange zu errechnen, die nicht durch Kontrollversuche abgesichert ist, darf nicht als wissenschaftlich bezeichnet werden.

Rainer

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Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 18.11.2020, 00:44 (vor 1468 Tagen) @ Rainer

An den PCR Tests, die auf eine Veröffentlichung des deutschen Virologen Christian Drosten zurückzuführen und vom privaten Verein WHO gepusht wurden, gibt es schon länger Zweifel. Vor allem daran, dass Ergebnisse des Tests für behördliche Entscheidungen von Quarantäne bis Lockdowns herangezogen werden. Diese Bedenken sind nun in einem Entscheid eines portugiesischen Berufungsgerichtshof festgehalten worden.
 
In einer Entscheidung vom 11. November 2020 urteilte ein portugiesisches Berufungsgericht gegen die regionale Gesundheitsbehörde der Azoren in Bezug auf ein Urteil eines Untergerichts, die Quarantäne von vier Personen für unrechtmäßig zu erklären. Von diesen war eine Person mit einem PCR-Test positiv auf Covid getestet worden; bei den anderen drei Personen wurde davon ausgegangen, dass sie einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt waren. Infolgedessen entschied die regionale Gesundheitsbehörde, dass alle vier infektiös und gesundheitsgefährdend seien, weshalb sie isoliert werden mussten. Eine Vorgangsweise, die wir auch bei unseren Gesundheitsbehörden regelmäßig erleben
 
Die Vorinstanz hatte gegen die Gesundheitsbehörde entschieden, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Argumenten, die die wissenschaftlichen Ansicht vieler Experten wie etwa des früheren Chief Science Officers von Pharma-Gigant Pfizer wegen der mangelnden Zuverlässigkeit der PCR-Tests ausdrücklich unterstützen.
 
Für Kenner der portugiesischen Sprache ist das Urteil hier nachzulesen, die englische Übersetzung durch einen portugiesischen Professor hier..
Die Hauptpunkte des Gerichtsentscheids sind wie folgt:
 
Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichten, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.
 
Daraus folgert das Gericht, dass „bei Durchführung ohne vorherige ärztliche Beobachtung des Patienten, ohne Beteiligung eines durch den Ordem dos Médicos zertifizierten Arztes, der die Symptome beurteilt und die für notwendig erachteten Tests/Prüfungen verlangt hätte, jede Handlung der Diagnose, oder irgendeine Handlung zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit (wie z.B. die Feststellung, ob eine Virusinfektion oder ein hohes Expositionsrisiko besteht, was die oben genannten Begriffe zusammenfassen) gegen [eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften] verstößt und ein Verbrechen der usurpação de funções [unrechtmäßige Berufsausübung] darstellen kann, wenn diese Handlungen von jemandem ausgeführt oder diktiert werden, dem die Fähigkeit dazu fehlt, das heißt, von jemandem, der kein approbierter Arzt ist [um in Portugal Medizin zu praktizieren, reicht ein Abschluss nicht aus, Man muss als qualifiziert für die Ausübung des Arztberufs anerkannt werden, indem man sich einer Prüfung mit dem Ordem dos Médicos unterziehen]“.
 
Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Gesundheitsbehörde der Azoren gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen hat, da sie es versäumt hat, den Nachweis zu erbringen, dass die in dieser Erklärung vorgeschriebene informierte Zustimmung von den PCR-getesteten Personen erteilt wurde, die sich gegen die ihnen auferlegten Zwangsquarantänemaßnahmen beschwert hatten.
 
Aus den dem Gericht vorgelegten Fakten schloss es, dass weder vor noch nach der Durchführung des Tests Beweise oder auch nur Hinweise darauf vorlagen, dass die vier fraglichen Personen von einem Arzt untersucht worden waren.
Grundlegende Kritik am PCR Test durch das Gericht
 
Das Obige würde ausreichen, um die Zwangsquarantäne der vier Personen als rechtswidrig zu betrachten. Das Gericht hielt es jedoch für notwendig, einige sehr interessante Überlegungen zu den PCR-Tests hinzuzufügen:
 
„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind: Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast ab.
 
Unter Berufung auf Jaafar et al. (2020; https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491) kommt das Gericht zu dem Schluss, dass „wenn eine Person durch PCR als positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Labors in Europa und den USA die Regel ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, <3% beträgt und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsches Positiv ist, 97% beträgt“. Das Gericht stellt ferner fest, dass der Schwellenwert für die Zyklen, der für die derzeit in Portugal durchgeführten PCR-Tests verwendet wird, unbekannt ist.
 
Unter Berufung auf Surkova et al. (2020; https://www.thelancet.com/journals/lanres/article/PIIS2213-2600(20)30453-7/fulltext) stellt das Gericht weiter fest, dass jeder diagnostische Test im Kontext der tatsächlichen Krankheitswahrscheinlichkeit interpretiert werden muss, wie sie vor der Durchführung des Tests selbst eingeschätzt wird, und äußert die Meinung, dass „in der gegenwärtigen epidemiologischen Landschaft die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass Covid-19-Tests falsch positive Ergebnisse liefern, was erhebliche Auswirkungen auf den Einzelnen, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft hat“.
 
Die Zusammenfassung des Gerichts zur Entscheidung gegen die Berufung der regionalen Gesundheitsbehörde lautet wie folgt:
 
„Angesichts der von Experten, d.h. denjenigen, die eine Rolle spielen, geäußerten wissenschaftlichen Zweifel an der Zuverlässigkeit der PCR-Tests, angesichts des Mangels an Informationen über die analytischen Parameter der Tests und in Ermangelung einer ärztlichen Diagnose, die das Vorhandensein einer Infektion oder eines Risikos belegt, kann dieses Gericht niemals feststellen, ob C tatsächlich ein Träger des SARS-CoV-2-Virus war oder ob A, B und D einem hohen Risiko ausgesetzt waren.“
Die Auswirkungen des Urteils
 
Dieses Urteil sollte massive rechtliche Auswirkungen in Portugal haben . Dazu gibt es noch ein früheres Urteils des Verfassungsgerichts, das eine Entscheidung der Regionalregierung der Azoren, jeden Passagier, der auf einem Flughafen des Territoriums landet, in eine 14-tägige Quarantäne zu zwingen, als unrechtmäßige Freiheitsberaubung erklärt hat.
 
Zu erwarten ist wohl auch, dass Gerichte in anderen EU-Ländern diese Urteile zum Anlass nehmen könnten sich auch mit den wissenschaftlichen Grundlagen zu befassen, die für diese Urteile ausschlaggebend waren.
 
Wie wir an der Entwicklung der Pandemie in Italien sehen können, haben erst die PCR-Tests und die darauf folgenden behördlichen Maßnahmen zu einer massiven Steigerung von Todesfällen geführt, sowohl von mit als auch ohne Infektion. Covid-19 Erkrankungen und SARS-Infektionen sind in Italien bereit ab dem Sommer 2019 nachgewiesen worden, also lange bevor bekannt wurde worum es sich handelt.

https://tkp.at/2020/11/17/portugiesisches-berufungsgericht-haelt-pcr-tests-fuer-unzuverlaessig-und-hebt-quarantaene-auf/

Rainer

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