Murksel: Es wird keine Corona-Impfpflicht geben (Coronawahn)
Varano, Città del Monte, Sunday, 08.11.2020, 11:19 (vor 1505 Tagen)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bekräftigt, dass es keine Corona-Impfpflicht geben wird. "Niemand wird gezwungen werden, sich impfen zu lassen, sondern es ist eine freiwillige Entscheidung", sagte Merkel in einem Video zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung, welches am Sonntag veröffentlicht wurde.Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13130261-merkel-corona-impfpflicht
Das klingt übel - die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass man sich, bei allen Unwägbarkeiten dieser angeblichen oder tatsächlichen Seuche, auf eine Sache verlassen kann: Alles, was unsere Politverbrecher lauthals dementieren, wird bereits einige Wochen später per Notverordnung durchgedrückt.
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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.
Niemand hat die Absicht einen Impfzwang einzuführen
pappa_in_austria, Sunday, 08.11.2020, 13:30 (vor 1505 Tagen) @ Varano
Schauen wir mal
Ein Handwurzelröntgen zur Altersbestimmung bei Asylbetrügern wäre Körperverletzung.
Freidenker, Sunday, 08.11.2020, 21:28 (vor 1505 Tagen) @ Varano
Aber diese "Impfpflicht" für Deutsche wäre das natürlich nicht. Was für eine heuchlerische Doppelmoral dieses linksgrünen Gesoxes.
Stichwort "illegale Asyl-Parasiten"
Don Camillo, Sunday, 08.11.2020, 22:36 (vor 1504 Tagen) @ Freidenker
Aber diese "Impfpflicht" für Deutsche wäre das natürlich nicht. Was für eine heuchlerische Doppelmoral dieses linksgrünen Gesoxes.
Stichwort "illegale Asyl-Parasiten". Daß die Einheitspartei-Politmaden keinen Test wollen hat den Grund, daß fast alle Invasoren, die das Land destabilisieren sollen, nicht nur Asylbetrüger sind. Die wissen, daß die sich hier nach Jugendstrafrecht alles erlauben können und dafür noch den Zwangsabgabenzahler (die Kartoffeln) rund 5000€/ Monat kosten. Das ist selbst bei der Lügenpresse durch die Zensur gerutscht.
Textsicherung:
Studie der Rechtsmedizin in Münster
Zweifel an Minderjährigkeit: 40 Prozent der überprüften Flüchtlinge gaben Alter falsch an
17.09.2019 | 12:00
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Karlsruhe.
dpa/AdobeStock/iStock/Composing: Sascha WeingartzUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Karlsruhe.
FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
Rechtsmediziner aus Münster haben im Auftrag von Gerichten und Jugendämtern knapp 600 "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" untersucht, an deren Alter es Zweifel gab. Dabei stellte sich heraus, dass rund 40 Prozent der jungen Männer erwachsen waren. Die Betroffenen verloren damit ihren Sonderstatus im Asylverfahren.
Für unbegleitete Minderjährige gelten bei der Asylantragstellung spezielle Regeln
Eine forensische Altersdiagnostik soll Klarheit über das wahre Alter der Migranten bringen
Die Rechtsmedizin Münster hat 594 Altersgutachten ausgewertet
Nach Deutschland kommende Flüchtlinge, die sich als Jugendliche ausgeben, sind in vielen Fällen bereits erwachsen. Diesen Schluss legt eine noch unveröffentlichte Studie des Instituts für Rechtsmedizin in Münster nahe. Dort waren in den vergangenen Jahren knapp 600 junge Menschen mit unklarem Alter forensisch begutachtet worden. Die Ergebnisse liegen FOCUS Online vor.
Der Untersuchung zufolge waren etwa 40 Prozent der Flüchtlinge, die sich bei ihrer Einreise als minderjährig ausgegeben hatten und die in Münster begutachtet wurden, nachweislich 18 Jahre oder älter und gelten damit hierzulande als Erwachsene.
Experten werteten Analysen zum Alter von Migranten zwischen 2007 und 2018 aus
Für die Studie waren sämtliche Altersgutachten des Instituts zwischen 2007 und 2018 analysiert worden. Die Aufträge zu den einzelnen Fällen stammten von Gerichten und Jugendämtern, die Zweifel an den Altersangaben der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ hatten. Eine forensische Altersdiagnostik sollte Klarheit über das wahre Alter der Betroffenen bringen. Es handelte sich überwiegend um junge Männer (92 Prozent) aus Afghanistan, Guinea, Algerien und Eritrea.
Fazit: Von den insgesamt 594 in Münster untersuchten Flüchtlingen hatten 234 ein Mindestalter von 18 Jahren oder darüber. Das entspricht 39,4 Prozent. „Unter den restlichen 60 Prozent können weitere Flüchtlinge sein, die schon volljährig sind, bei denen wir es aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen konnten“, sagte der stellvertretende Institutsdirektor Andreas Schmeling zu FOCUS Online.
Im Zweifelsfällen wird Flüchtling als minderjährig eingestuft
Der Rechtsmedizin-Professor weiter: „Da wir das Geburtsdatum nicht auf den Tag genau bestimmen können, gibt es einen Graubereich. Diese Schwankungsbreite legen wir stets zugunsten des Betroffenen aus, in Zweifelsfällen wird er also als minderjährig eingestuft.“
Die Altersbestimmung erfolgte aus einer Kombination mehrerer Methoden: einer allgemeinen körperlichen Untersuchung, einer speziellen zahnärztlichen Untersuchung mit Röntgenaufnahmen des Gebisses sowie einer Röntgenuntersuchung der Hand. Bei ausgereiftem Handskelett wurden zusätzlich die Schlüsselbeine radiologisch untersucht. Schmeling: „Mit der Schlüsselbein-Analyse lässt sich zweifelsfrei nachweisen, ob jemand 18 Jahre oder älter ist.“
Wer jünger als 18 ist, genießt besonderen Schutz-Status
Junge Flüchtlinge, die ohne Eltern und Pass einreisen, stehen als „unbegleitete Minderjährige“ unter besonderem Schutz. Für sie gelten bei der Asylantragstellung spezielle Regeln. So fallen Flüchtlinge unter 18 in die Obhut der Jugendämter. Sie kommen nicht in Sammelunterkünfte, sondern werden bei Verwandten, Pflegefamilien oder in Clearinghäusern untergebracht. Die von Bund und Kommunen zu tragenden Kosten für einen einzelnen Jugendlichen liegen laut Deutschem Städte- und Gemeindebund bei rund 5000 Euro im Monat.
Im Jahr 2018 haben deutsche Jugendämter rund 12.200 unbegleitete Minderjährige vorläufig in Obhut genommen, ein Jahr zuvor waren es 22.500, im Jahr 2016 noch knapp 45.000 junge Menschen.
Oft keine Papiere dabei, aber "gute Tipps" von Schleppern
Dass Flüchtlinge bei ihrer Einreise nur vage oder falsche Angaben über ihr Alter machen, ist nicht immer böse Absicht. Mitunter haben sie nie eine Geburtsurkunde oder gültige Passdokumente gehabt. Zugleich gibt es zahlreiche Fälle, in denen Schlepper die jungen Menschen dazu animieren, sich als Unter-18-Jährige auszugeben, um in Europa besseren Asyl-Schutz und höhere Sozialleistungen zu erhalten.
Rechtsmediziner Schmeling zu FOCUS Online: „Die forensische Altersdiagnostik leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit in unserem Land.“ Sie sorge dafür, dass „geflüchtete Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden“. Hingegen könne man Erwachsene, die sich bei der Einreise nach Deutschland absichtlich jünger machten, „identifizieren und so dazu beitragen, dass die begrenzten Ressourcen für die Flüchtlingsbetreuung in Jugendhilfeeinrichtungen den tatsächlich Minderjährigen zu Gute kommen.“
Kinder- und Jugendärzte kritisieren die medizinischen Tests
Damit weist Schmeling Kritik an medizinischen Tests zur Altersbestimmung zurück. Insbesondere der Verein „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“, der „Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ und das „Deutsche Kinderhilfswerk“ lehnen die Methode als ungenau, unethisch und damit unzulässig ab. Laut Bundesärztekammer stellt das Röntgen ohne medizinische Indikation einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Menschen dar.
Altersbestimmung bei Strafprozessen von großer Bedeutung
Wie wichtig die Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen in der Praxis ist, zeigt sich unter anderem in Strafprozessen. Schließlich müssen die Gerichte wissen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, was sich auch auf die Urteilshöhe auswirkt. Zwei der in dieser Hinsicht spektakulärsten Verfahren waren die Morde an Maria L. in Freiburg 2016 und Mia V. in Kandel 2017. In beiden Prozessen trat Rechtsmediziner Schmeling als Alters-Gutachter auf.
Im Freiburger Fall war der Täter Hussein K. Ende 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Bei seinem Asylantrag hatte er behauptet, minderjährig zu sein. Im Strafprozess stellte sich heraus, dass er bei der Einreise schon volljährig war. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt.
Morde von Freiburg und Kandel rüttelten Öffentlichkeit auf
Nach dem Mord von Kandel (Rheinland-Pfalz) stand ein junger Afghane vor Gericht, der 2016 eingereist war. Aufgrund seiner eigenen Altersangabe im Asylverfahren waren die Behörden zunächst davon ausgegangen, dass Abdul D. zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt war. Einem ärztlichen Gutachten für den Gerichtsprozess zufolge stimmte dies jedoch nicht. Vielmehr war er zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre,mindestens aber 17,5 Jahre alt.
Das Gericht ging – im Zweifel für den Angeklagten - von der Minderjährigkeit aus. Abdul D. wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.