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Mutige Frau hinterfragt Willkür-Maßnahmen der Polizei und wird in Gewahrsam genommen (Coronawahn)

Dietmar @, Friday, 20.11.2020, 13:05 (vor 1493 Tagen)

Eine Frau wurde am Abend des 17.11.20 von der Polizei in Überlingen am Rande einer Versammlung in Gewahrsam genommen und auf die Dienststelle verbracht. Sie habe gegen die Maskenpflicht verstoßen, obwohl es im Freien keine Maskenpflicht gibt und sie klarstellte, nicht Teil der Versammlung zu sein.

Der Versammlungsleiter hat die Eilversammlung (https://versammlungsrecht.org/eil-und...) per E-Mail bei der Polizei und der örtlichen Versammlungsbehörde angemeldet. In der Anmeldung hat der Versammlungsleiter ein Hygiene- und Ordnerkonzept vorgeschlagen. Dieses beinhaltete auch das Tragen einer Mundnasenbedeckung und die Einhaltung der Abstände. Somit galten diese Regeln für alle Versammlungsteilnehmer und die Polizei hat das Recht diese durchzusetzen.

Die Frau gab an, nicht (mehr) an der Eilversammlung teilzunehmen, bzw. sich weiter entfernen zu wollen. Somit galten für sie die allgemeinen Corona-Verordnungen und damit keine Maskenpflicht im Freien. Dies sah die Polizei anders und war der Meinung, dass sie an der Eilversammlung teilnehmen würde.

Die Frau, ohne Mundnasenbedeckung, wurde von der Polizei gebeten ihr Attest vorzuzeigen. Dies hat sie verweigert, mit dem nachvollziehbaren Grund, den ausstellenden Arzt zu schützen.

Auch nach unserer Meinung kann es nicht angehen, dass die Ärzte allgemein unter Tatverdacht gestellt und alle Atteste angezweifelt werden. Dies ähnelt einem Polizeistaat, der die ärztliche Kompetenz in Frage stellt.

Die Vorgehensweise der Frau, eine Ordnungswidrigkeit vorzuziehen und das Attest nicht vorzuzeigen, zum Schutz ihres Arztes, ist somit nach unserer Meinung nachvollziehbar und richtig. Wird eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei angezeigt, ergeht ein Bußgeldbescheid durch die Bußgeldbehörde. Auf diesen kann man dann Einspruch einlegen und das Attest oder sonstige Gründe nachreichen. Uns ist kein Bußgeldbescheid bezüglich fehlender Mundnasenbedeckung bekannt, der vollzogen wurde, nachdem ein Attest oder sonstige Gründe beim Einspruch genannt wurden.

Laut Aussage der Frau wurde sie ohne Grund durchsucht, da sie sich nicht freiwillig ausweisen wollte. Hätte sie ihre Personendaten genannt, wäre sie sicherlich nicht zur Personenfeststellung mit aus Revier genommen worden und sie hätte ihren Bußgeldbescheid bekommen.
https://www.youtube.com/watch?v=-fxIJA3RKGs&feature=youtu.be

Tags:
Coronademo, Polizeigewalt


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