Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kinderkläger (Recht)

Pommburger-Vormerkler, Saturday, 12.12.2020, 16:07 (vor 1224 Tagen)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von sechs portugiesischen Kindern (das jüngste Kind ist 8 Jahre alt, das älteste Kind 21) angenommen, mit der erzwungen werden soll, dass knapp drei Dutzend Staaten das Weltklima retten. Neben allen EU-Mitgliedern finden sich dabei auch Russland, Großbritannien, die Türkei, die Schweiz, die Ukraine und Norwegen unter den Beklagten.

Dass diese acht Portugieslein die Klage ganz alleine eingereicht haben könnten, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung. Tatsächlich erhielten sie „Unterstützung“ – ich würde sagen: „wurden sie eingespannt“ – von einer NGO mit dem hübschen Namen „Global Legal Action Network“, um die ich mich demnächst einmal intensiver kümmern werde. Vor allem, um herauszufinden, wessen Spenden diese Organisation am Leben halten.

So, wie es aussieht, ist mit der Annahme der Klage ein „Menschenrecht auf angenehmes Klima für alle Zeiten“ etabliert worden. Folglich gilt es nur noch festzustellen, inwieweit sich die Beklagten der Verletzung dieses Menschenrechtes schuldig gemacht haben.

Das wird dem Menschenrechtsgerichtshof allerdings nicht weiter schwerfallen. Rechtliche Grundlage werden die Verpflichtungen der Beklagten aus dem Pariser Klimaschutzabkommen sein. Eine weitere Beweiserhebung ist nicht erforderlich, weil die menschengemachte Klima-Erwärmung im Rang einer unbestreitbaren Tatsache steht.

Da zudem das Jahr 2020 das heißeste sei Beginn der Aufzeichnungen ist, ist das schuldhafte Versagen der Beklagten offenkundig.

Putin, Macron, Merkel, Erdogan und die vielen anderen werden so lange in Beugehaft genommen, bis das 1,5 Grad Klimaziel erreicht ist. Also bis zum Jahre 2100, ggfs. auch länger. Die verklagten Staaten werden zudem zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.000 Euro pro Einwohner verurteilt, die zu Gunsten der übrigen Staaten der Weltgemeinschaft, ebenfalls nach dem Verhältnis der Einwohner, an diese ausgeschüttet werden.

Wer zu der Auffassung gelangen sollte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde gänzlich anders urteilen und womöglich darauf erkennen, dass die Beklagten ihren Verpflichtungen zum Klimaschutz vollumfänglich nachkämen , möge bitte verraten, was er denn so raucht …

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