Fortbildung von und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren (Recht)
Auf Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg sowie der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fand am 25.09.2019 die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages statt zum Thema:
- Fortbildung von Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren (BT.Drucksache 19/8568)
Geladen waren ausschließlich leitende Richter (m/w) an bundesdeutschen Familiensenaten, ein Anwalt für Familienrecht sowie Gerd Riedmeier, damaliger Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV).
Die Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD verhinderte die Übertragung via Bundestags-TV.
Die Nachbetrachtung zur Anhörung sowie die Stellungnahme der IG-JMV sind unter https://smoton.com/t8t8vqbb-llmsccw5-cu365286-2m1 "Nachbetrachtung Anhörung Rechtsausschuss vom 25.09.2019") zu finden.
Auswertung der IG-JMV zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019
auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Fortbildung von Richtern sowie Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren“ - BT – Drucksache 19/8568 vom 20.03.2019
Die Auswertung der IG-JMV als pdf zum Download:
https://www.ig-jungen-maenner-vaeter.de/.cm4all/uproc.php/0/27%20-%20Anh%C3%B6rung%20Rechtsausschuss/Auswertung%20-%20IG-JMV%20-%20Anh%C3%B6rung%20Rechtsausschuss%20-%2025.09.2019.pdf?cdp=a&_=1... 25.09.2019.pdf (420.34KB)
In der o. a. Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages sprachen sich die Sachverständigen für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren aus. Die anwesenden Experten bestätigten den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf.
Die in der Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG-JMV) zusammengeschlossenen Verbände begrüßen insbesondere die von den anwesenden Richtern und Anwälten (m/w/d) mündlich vorgetragenen Darlegungen, in denen sie die Unzulänglichkeiten der familiengerichtlichen Verfahren schonungslos offenlegten.
In der Öffentlichkeit stand bis jetzt vor allem die Arbeit von Jugendämtern, Sachverständigen und Verfahrensbeiständen in der Kritik. Die Richterschaft war aufgrund ihres hohen Ansehens von Kritik verschont geblieben. Dankenswerterweise öffneten jetzt die leitenden Richter (m/w) die Büchse der Pandora und ermöglichen so einen Diskurs über notwendige Veränderungen in der Arbeit der Familiengerichte.
Zu bedenken sind vor allem die Aussagen zweier Sachverständiger, die die Rechtsstaatlichkeit in familiengerichtlichen Verfahren bemängelten:
Familienrichter unterlassen es in der Regel, sich selbst ein Bild über den vorliegenden Fall zu machen und verlassen sich auf die Aussagen von Jugendamtsmitarbeitern (m/w/d) und Sachverständigen. So wird nach Aussagen der Experten dem gesetzlich vorgeschriebenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht nachgekommen.
Frau Lies-Benachib (djb) trug den Ansatz vor, Familienrichter als Fachrichter auszubilden und zu qualifizieren. Im Zuge der zunehmenden Verkomplizierung der Gesetze auch im Familienrecht (BGB, FamFG, SGB VIII usf.) spezialisieren sich die Fachanwälte – auch im Familienrecht. Es erscheint als zielführend, den aktuell geltenden Ansatz der Universalrichterschaft aufzugeben zugunsten von speziell ausgebildeten Fachrichtern / Familienrichtern (m/w/d).
Mehrere Sachverständige kritisierten nicht nur die Rolle der Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren („Jugendämter sind oft eher Teil des Problems als Teil der Lösung“) sondern auch die Rolle der Verfahrensbeistände. Ihre Ausbildung sei ungenügend und mangelhaft und schade oft genug den Betroffenen.
Zu prüfen ist der Vorschlag von Frau Lies-Benachib zur Gründung von Fachgerichten mit einem Kollegium aus drei Richtern (m/w/d) in hochstrittigen Familienverfahren. Diese Bestellung würde für Transparenz sorgen, ist es doch heute bereits Praxis, dass Familienrichter sich mit Kollegen „am Kaffeetisch“ über komplizierte Fälle beraten. Das bedeutet: Die Betroffenen wissen nicht, wer die gerichtlichen Entscheidungen in ihrem Falle trifft. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Justizgrundrecht auf Kenntnis des entscheidenden Richters laut GG Art. 101 sowie auf rechtliches Gehör laut GG Art. 103.
Die IG-JMV gibt jedoch zu bedenken:
So begrüßenswert eine Implementierung und Qualifizierung von Fachrichterschaft ist, die grundsätzlichen Defizite im deutschen Familienrecht werden dadurch nicht angetastet. Vielmehr gilt bis heute:
Es fehlen im Familienrecht zeitgemäße und partnerschaftliche Regelungen für Trennungsfamilien.
Eine bundeseinheitliche Rechtsprechung ist für Familienverfahren so gut wie nicht erkennbar. Die
Beschlüsse fallen je nach OLG-Bezirk – gelinde gesagt – uneinheitlich aus. So entsteht der Eindruck von Zufälligkeit und Willkür.
Die Gesetze schreiben – durch BGB §1606 (3) – ein Betreuungsmodell nahezu zwingend vor – das Residenzmodell: „Einer betreut – einer bezahlt“.
Die laut Verfassung vorgeschriebene Gleichbehandlung der Geschlechter sowie die Gleichbehandlung der Eltern sind für Trennungsfamilien nicht erkennbar. Anstelle dessen existieren Priorisierung und rechtliche Besserstellung des Elternteils, der zeitlich mehr betreut. Es werden Gewinner-Eltern und Verlierer-Eltern produziert. Der „gute“ Elternteil erhält die Kinder und die finanziellen Transferleistungen. Der zweite Elternteil – der „schlechte“ - wird zum Zahl- und Besuchs-Elternteil abgewertet.
Die Familiengerichte delegieren Einschätzungen und Stellungnahmen an Jugendämter und Gutachter. Das bedeutet, die Beschlussfassung wird faktisch durch Dritte vorgenommen.
Vor Familiengerichten wird meist der Elternteil belohnt, der nicht kooperiert (wenn er mehr betreut). Er wird zum Gewinner des Verfahrens. Ein fataler Effekt für die betroffenen Kinder.
Das deutsche Familienrecht ist hauptverantwortlich für den Fakt, dass 40 % der Kinder in Nachtrennungsfamilien vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erleiden, meist zu ihren Vätern.
Forderungen / Lösungen:
Nötig sind grundsätzliche Veränderungen im Familienrecht im Sinne von „Beide betreuen – beide bezahlen“, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sowie des Ansatzes von Gleichbehandlung für beide Eltern. BGB § 1606 (3) ist diesbezüglich zu verändern.
Der Ansatz „the winner takes it all“ (der Gewinner-Elternteil bekommt die Kinder, die Unterhaltsleistungen sowie die staatlichen Unterstützungen, der Verlierer-Elternteil wird zum Besuchs- und Zahl-Elternteil abgewertet) ist aufzugeben zugunsten des Ansatzes von Gleichbehandlung für beide Trennungseltern.
Vor Beginn des Familienverfahrens ist verpflichtende Mediation für beide Eltern zu setzen zur Regelung der Betreuung der Kinder. Dazu muss der Staat Druck auf die trennungswilligen Eltern ausüben: Bis zur Einigung gilt die Verteilung „jeweils hälftige Betreuung“, wie in vielen westlichen Ländern üblich.
Die Beteiligung der gerichtsnahen Professionen (Jugendämter, Sachverständige, Verfahrenspfleger usf.) ist für Trennungsverfahren zurückzufahren. Der Staat hat sich aus der Familie – auch Trennungsfamilien sind Familien – weitgehend herauszuhalten.
Der Wegzug eines Elternteils mit den Kindern nach außerhalb des Schulbezirks ist mit dem Verlust des Sorgerechts zu sanktionieren, wie in vielen westlichen Ländern bewährt.
Das Melderecht ist dahingehend zu verändern, dass die Kinder – ohne Zustimmungspflicht des anderen Elternteils – in zwei Haushalten angemeldet werden können.
Sämtliche staatlichen finanziellen Leistungen sind proportional zur Betreuung auf beide Haushalte zu verteilen.
Vor diesem Hintergrund greift der aktuelle Antrag zu kurz. Letztendlich trägt er dazu bei, die bestehenden Ungerechtigkeiten und Defizite weiter festzuschreiben.
04.10.2019
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Fortbildung von und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren
Mir fällt auf, dass nach 2015 plötzlich Geld für Wohnungsbau da ist, den Grünen plötzlich traditionelle Familienbilder wichtig sind, (Familiennachzug damit die geflüchtete Väter nicht ohne ihre Kinder leben müssen). Nun die Kritik an die Familienrichter mit dem Ziel das Familienleben besser zu respektieren. Dass diese Entwicklung ausgerechnet von den Grünen angestoßen wird wundert mich nicht. Ihre Liebe für die Fremden und ihren unendlichen Hass auf die weiße Rasse, erklärt dieser plötzliche Sinneswandel und ihre neu erworbenen Liebe für Familien und Väter.
Für die Rentner wird bislang nichts getan, doch sobald die ersten Neudeutschen in Rente gehen, dann wird das Wohlergehen der Neurentner (die meisten ohne je etwas in die Rentenkasse eingezahlt zu haben) zur Cheffinnensache-W-M-D erklärt.
Vor 8 Jahren ....
Vor 8 Jahren hatte ich zum Thema "Fortbildung Richter" ein Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestag auf Abgeordnetenwatch.de befragt. Leider wurde das dort gelöscht. Es gibt nur noch diesen Link: https://web.archive.org/web/20130308005535if_/http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-337-0.html
Aber ich habe das damals alles als PDF gesichert, hier die wichtigsten Fragen u. Antworten:
Hr. Norbert Geis, Rechtsanwalt und MdB CDU/CSU
Frage 1: Sorgerecht: Der Begriff "Sorgerecht" ist doch eine leere Worthülse ohne jeglichen Wert. Wäre eine Ersetzung durch "das Recht des Kindes auf Betreuung durch beide Eltern" per Gesetz nicht wesentlich besser?
Antwort: Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse. "Sorgerecht" besagt, dass die Eltern – also beide Eltern – das Recht und die Pflicht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das elterliche Sorgerecht umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. Das Sorgerecht ist zum Wohle des Kindes auszuüben.
Frage 2: Was halten Sie von einer Kopplung des Unterhaltes an den Umgang? Kurzum: Wird Umgang boykottiert, gibt es keinen Unterhalt.
Antwort: Unterhalt ist eine regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs. Unterhalt ist also an den Lebensbedarf gekoppelt und nicht an den Umgang. Dabei soll es auch bleiben.
Frage 3: Was halten Sie davon, diesen Begriff "Umgang" durch "Betreuung" zu ersetzen und in diesem Sinne von einer gemeinsamen Betreuung des Kindes durch seine Eltern zu sprechen?
Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Der Oberbegriff ist das "Sorgerecht" beider Eltern.
Frage 4: Eine gerichtliche Elternvereinbarung ist strafbewehrt. Meist geht der Vollzug einer Geldstrafe bzw. Erzwingungshaft in´s Leere. Ist es nicht besser, dieses "teure" Konstrukt ohne "Mehrwert" abzuschaffen?
Antwort: Vereinbarungen beider Eltern vor Gericht über die konkrete Ausübung der Sorge für ihr Kind sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument zur Ausübung des Sorgerechts. Dies gilt auch dann, wenn die Anwendung eines Zwangsmittels bei Nichteinhaltung der Vereinbarung im Einzelfall "ins Leere geht".
Frage 5 und 6: Was halten Sie davon, dass Richter sich regelmäßig einer berufspsychologischen Untersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) unterziehen müssen. Schließlich arbeiten sie mit Menschen und verursachen ggf. irreparable seelische Folgen. Wie stehen Sie zu einer fachspezifischen Ausbildung von Richter z. B. durch eine kinderpsychologische Zusatzausbildung?
Antwort: Von einer regelmäßigen "berufspsychologischen Untersuchung" der Richter – Sie meinen wahrscheinlich vor allem die Familienrichter – halte ich eher wenig, mehr dagegen von einer kinderpsychologischen Zusatzausbildung der Familienrichter im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Allerdings weiß ich auch um die jetzt schon bestehende enorme Arbeitsbelastung der Richterschaft.
Frage 7: Halten Sie die gesetzliche Parafierung wissenschaftlicher Standards für gerichtspsychologische bzw. Erziehungsfähigkeitsgutachen für überfällig?
Antwort: Ich habe Zweifel, dass die von Ihnen genannten "wissenschaftlichen Standards" für gerichtspsychologische Gutachten in praxistaugliche Gesetzesform gefasst werden können. Denn es wären wohl so viele Einzelheiten in den Gesetzestext aufzunehmen, dass dieser überfrachtet und damit eben nicht für die familiengerichtliche Praxis tauglich wäre.
Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass die Anwaltschaft, auch wenn es lukrative ist, aus Sorgerechts-/Umgangsverfahren im Sinne der Kindesinteressen und zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern herausgelöst wird?
Antwort: Ich bin der Meinung, dass es den Eltern nach ihrer freien Entscheidung möglich sein und bleiben muss, in Sorgerechtsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Frage 9: Wann bringt es der Gesetzgeber fertig, den Begriff "Kindeswohl" als verbindliche Arbeitsgrundlage für Familiengerichte und Jugendämter juristisch eindeutig zu definieren?
Antwort: Das "Kindeswohl" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Inhalt nicht durch einen fest umrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird. Sein Inhalt wird vielmehr bei der Rechtsanwendung auf den jeweiligen Einzelfall jeweils für diesen konkreten Einzelfall im Einzelnen bestimmt. Deswegen kann man den Begriff nicht im Gesetz – wie Sie es fordern – "eindeutig" definieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis, MdB
Ich glaube nicht, dass sich grundsätzlich etwas im Familienrecht ändern wird. Der Mann wird immer Opfer dieses Familienunrechtes bleiben. Ändern wird sich die Einstellung zur Zeugung, also zumindestens bei den Deutschen. Man muss das ja seit 5 Jahren nun unterscheiden.
Wenn sich an der Qualität von familienrechtlichen Verfahren etwas ändern soll, dann geht es denen wahrscheinlich nur um die Erhöhung der Gerichtskosten und Honorare für diese Scharlatane. Was anderes kann ich mir da nicht vorstellen.
Grüne Politik.
Mag ja sein, dass die Grünen wieder mal ausschließlich etwas für ihr Multikulti-Klientel tun wollen, die deutschen Deutschen waren denen ja zeitlebens scheißegal. Tritt-ihn und Habock haben das eindeutig und stellvertretend für die grünen Khmer gesagt. Leider wird auch diese grüne Blase platzen, denn Deutschland wird infolge grüner Politik seine Leistungsfähigkeit verlieren. Das aber war bisher die Grundlage für die Finanzierung sozialer Geschenke. Die wird es so nicht mehr geben. Der Staat ist pleite und er kann bald auch nicht mehr bei seinen Bürgern rauben.
Weniger Kinder von Deutschen
Durch die Coronamaßnahmen werden die Deutschen weniger Kinder bekommen
Vor 8 Jahren ....
Mein Gott, ein Jurist!
Was erwarten Sie von Juristen?
Das Studium der Juristerei führt zu einer ganz bestimmten Form von Behinderung, einer Schädigung der Wahrnehmung oder genauer, einer Schädigung der Interpretation der Wirklichkeit.
Der Jurist glaubt, dass die ihm eingetrichterten Begriffe die Wirklichkeit sind. Er blickt nicht über die Begriffe hinaus und versucht, die Wirklichkeit in seine verarmte Begrifflichkeit hineinzuzwängen.
Allein der Begriff Sorgerecht. Mit der Geburt wird das Kind offensichtlich Eigentum des Staates, der damit im Rahmen der Rechtsordnung nach belieben verfahren kann, gäbe es da nicht das Sorgerecht, ein Gnadenakt des Staates, der den Eltern des Kindes das Recht gibt, für dieses Kind zu sorgen. Nun und so ist es ja auch, wenn nämlich das Kind von den Eltern aufgezogen, gefördert und finanziert wurde, selbst produktiv wird, dann gehören die Erträge dieses Kindes wieder dem Staat, der sie über Steuern und Sozialabgaben abschöpft. Die Eltern haben über dem ideellen keinen weiteren Nutzen vom Kind.
Wer eine Sau großzieht kann sie immerhin verkaufen oder aufessen, und zwar ohne weitere Mitesser dulden zu müssen.
Es gibt gute Gründe, warum die Kinderzahl permanent sinkt, denn rein steuerlich gilt die Kinderaufzucht als Hobby, als Liebhaberei, denn wer eine Sau großzieht mit dem Ziel sie zu verkaufen, der kann alle Kosten absetzen, nicht nur ein mickriges Saugeld.
Nun, jedes System trägt den Keim seines Untergang schon in sich. Als die Menschen begriffen haben, wie Sozialismus wirklich funktioniert, als alle Pferde geschlachtet waren, um im Bild der Animal Farm zu bleiben, da waren die sozialistischen Staaten auch schon am Ende.
Und wenn die Menschen erkennen, das derjenige der Kinder zeugt, die Arschkarte gezogen hat, dann wird auch unser wunderbares halbsozialistisches, neoliberales, globalisiertes System zu seinem Ende kommen.
--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
Vor 8 Jahren ....
Mein Gott, ein Jurist!
Was erwarten Sie von Juristen?
Nichts.
Auch wenn der Mann in dem Moment etwas anderes geantwortet hätte, es hätte an meiner damaligen familienrechtlichen Situation nichts geändert. Mir ging es nur darum, einen Nachweis für die tatsächlichen Zustände dieses Systems zu haben. Und ein Zeitdokument habe ich bekommen. Stell dir nur vor, solche Zeitdokumente gäbe es nicht, die würden in 50 Jahren behaupten, es war alles nicht so. Der Tag kommt, an dem die sagen: "Wenn es so gewesen wäre, gebe es ja dafür Nachweise. Und da sich keiner aufgeregt hat, war alles in Ordnung." Und ich habe halt solch einen Nachweis für alle erbracht.
Und genau der Nachweis ist als Schritt 1 imerhin schon von der Website dort "verschwunden". Ein erster Schritt also zur gewohnten linken Geschichtsfälschung.