Sollte ich mir das Girokonto mit meinem Partner teilen? (Fachkräfte)
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(Abb.: Mokohito & Arabzulu aus Niger auf Sozialurlaub in Deutschland)
[z]Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das Sie gemeinsam mit einer anderen Person – etwa Ihrem Lebenspartner – führen. Deshalb wird es auch Partnerkonto genannt. Auch eine Wohn- oder Erbengemeinschaft kann ein solches Konto eröffnen. Bei manchen Banken müssen Sie und die Mitinhaber jedoch an der selben Adresse wohnen.[/z]
[z]Sollte ich mir das Girokonto mit meinem Partner teilen?[/z]
Was für eine Frage! Er muss das wohl, denn Sozialleistungen werden nur auf ein Konto überwiesen.

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