Bundesregierung macht im »Feindeslisten«-Gesetz Ausnahmen für Antifa (Recht)
Eigentlich sollte es ein Teil des Pakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im letzten Sommer werden. Nun kommt das Feindeslisten-Verbot von Justizministerin Christine Lambrecht als Solitär mit Ausnahmen. Antifa-Gruppen sollen ihre Feinde weiterhin in "Outing Bulletins" bloßstellen dürfen.[..]
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. So soll zum einen die journalistische Berichterstattung nicht von dem Gesetz betroffen sein, zum anderen die »Recherchearbeit von Vereinen«, die selbst »der Aufdeckung extremistischer Strukturen« dienen soll. Linksstehende Medien begrüßten die Überarbeitung enthusiastisch. »Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat schnell reagiert und die geplante Strafnorm gegen sogenannte Feindeslisten entschärft«, hieß es in der Taz. Applaus auch von der jungen Welt. Für die Tagesschau ist immer der »Kontext entscheidend«. Dazu später mehr.[..]
Der Taz liegt nun anscheinend eine Neufassung des Gesetzentwurfs vor, die die schwammigen Ansätze des ersten Entwurfs konkretisiert. In seiner Analyse verweist Christian Rath auf einen Bezug zur »Sozialadäquanz-Klausel des Paragraphen 86«, der hier wie andernorts in günstiger Weise zur Anwendung komme. Damit ist offenbar gemeint, dass der »Kampf gegen Rechts« – geschichtlich gewachsen – zum üblichen Traditionsbestand der Bundesrepublik zählt und insofern von der strafrechtlichen Belangung ausgeschlossen sein soll. Von dem neuen Gesetz wären also solche »Listen« ausgenommen, die der »staatsbürgerlichen Aufklärung« oder einem ähnlichen Zweck dienen. Damit blieben, so Raths Theorie, die »Outing-Bulletins« von Antifa-Gruppen auch weiterhin legal, auch wenn sie implizit sehr wohl zur Gewalt gegen die genannten Personen aufrufen.[..] https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesregierung-macht-im-feindeslisten-gesetz-ausnahmen-fuer-antifa/zgl. der
SPD und Grüne haben bzgl. der Antifa und ihrer Gewalt schon einmal ein entsprechendes Gesetz geändert. Hans-Georg Maaßen schrieb dazu vor ein paar Monaten folgendes auf Twitter:
Es waren SPD und Grüne, die 2003 durch eine kleine Änderung von § 129a StGB die typischen linksextr. Gewalttaten aus dem Terrorismusbegriff herausgenommen haben (vgl. § 129a Abs. 2, 2. HS StGB ggü § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.). Also: Linker Terrorismus wurde herausdefiniert. https://twitter.com/HGMaassen/status/1268082072247296000
Ich will mir jetzt gar nicht vorstellen, was da noch alles passiert, wenn Grün-rot-rot an die Regierung kommt.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein