Wie die Rechtsanwältin Renate Holzeisen am Portal der Rechtsanwälte für Grundrechte berichtet, haben Ärzte und Wissenschaftler aus 25 Staaten der Generaldirektorin der Europäischen Arzneimittelagentur, Emer Cooke, ein Schreiben zugestellt, mit dem sie einer Stellungnahme der EMA vom 23.03.2021 widersprechen. Damit widerlegen sie die Behauptungen der EMA die weitere Anwendung der experimentellen auf Gentechnik basierten sog. COVID-Impfstoffe bringen mehr Nutzen als Schaden hervor, gerade anhand der von der EMA selbst gelieferten Daten.[..]
Und abschließend wird auch die juristische Dimension des fehlerhaften und irreführenden Handelns der Medizin-Agentur zum Thema gemacht:
„Wir betrachten die selbstgefällige Haltung der EMA zu den Impfstoffgefahren bestenfalls als symptomatisch für die Tatsache, dass unter der vorherrschenden politisch-medizinischen Reaktion auf COVID-19 die medizinische Ethik vom Sprechzimmer auf eine geopolitische Bühne gewandert ist. In diesem politisierten Kontext mögen sich unternehmerische und politische Akteure als frei von ethischen Zwängen betrachten, da sie im Gegensatz zu den Ärzten nicht an einen medizinischen Ethikkodex gebunden sind. Alle Akteure sind jedoch an den Nürnberger Kodex gebunden.
Der Nürnberger Kodex verbietet Menschenversuche der Art, wie sie von der EMA befürwortet und verteidigt werden. Sogar unter den Bedingungen ihrer eigenen ursprünglichen FDA-Zulassung gelten COVID-19-Impfstoffe als „Versuchspräparate“ und ihre Empfänger als „menschliche Versuchspersonen“, die per Definition ein Recht auf informierte Zustimmung haben.
Die Irreführung der Bevölkerung zur Annahme von Prüfpräparaten wie den genbasierten COVID-19-„Impfstoffen“ oder die Nötigung durch „Impfpässe“ stellen klare und ungeheuerliche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex dar. Der Nürnberger Kodex verlangt eine freiwillige, informierte Zustimmung „ohne das Einwirken irgendeines Elements von Gewalt, Betrug, Täuschung [oder] Zwang“.
Mit anderen Worten: Die Bürger haben nach dem Nürnberger Kodex und den damit verbundenen Schutzbestimmungen das Recht, nicht unfreiwillig medizinischen Experimenten unterworfen zu werden. Es ist klar, dass diese experimentellen Agenzien bei Personen, die kein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung & Tod haben, wenn sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind, KONTRA-INDIZIERT werden sollten. Darüber hinaus muss die Verwendung der experimentellen Wirkstoffe auch bei älteren Menschen zurückgehalten werden, bis eine angemessene Nutzen-Risiko-Bewertung durchgeführt wurde. In jedem Fall muss das Etikett des Impfstoffs überarbeitet werden, um die hier angesprochenen neu aufgetretenen schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse zu berücksichtigen.
Wir erinnern die EMA daran, dass die Nürnberger Verstöße nach der Genfer Konvention Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als „die schlimmsten Gräueltaten, die der Menschheit bekannt sind“, und werden nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verfolgt.“ https://tkp.at/2021/04/02/aerzte-fuer-covid-ethik-fordern-von-ema-einstellung-der-experimentellen-impfungen/
Wenn man den Nürnberger Kodex zum Maßstab nehmen würde, müssten aber viele Menschen verurteilt und eingesperrt werden.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein