Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129402 Einträge in 32113 Threads, 293 registrierte Benutzer, 544 Benutzer online (0 registrierte, 544 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Nur mal zur Erinnerung: Standards für familienpsychologische Gutachten weiterhin nebulös! (Recht)

Aldimaier, Sunday, 02.05.2021, 23:20 (vor 1311 Tagen)

2014 stellte man mal im Saarland, stellvertretend für dieses ganze Land, fest ....

"Keine Standards für Familien-Gutachten vor Gericht - Landesregierung hält gesetzliche Qualitätsvorgaben nicht für notwendig

Saarbrücken Wie stichfest sind psychologische Gutachten in Gerichtsprozessen nach Familienstreitigkeiten? Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge weisen viele handwerkliche Fehler auf. Gesetzliche Qualitäts-Standards sollen im Saarland aber nicht eingeführt werden.

[...]

Die Landesregierung hält gesetzliche Standards für gerichtliche Gutachten bei Familienstreitigkeiten nicht für notwendig. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Huonker hervor.

Psychologen oder Psychiater werden bei Verhandlungen um das Sorge- oder Umgangsrecht von Kindern oftmals als Gutachter hinzugezogen. Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge sind diese Gutachten aber nicht immer fehlerfrei. Tatsächlich wies die Mehrheit der untersuchten Gutachten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm "erhebliche handwerkliche Fehler" auf, so die Forscher. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass es in anderen Amtsgerichten ähnlich aussieht."

Weiterlesen ...

2015 verfasste die Rechtsanwaltskammer Berlin dazu mal einen eigenen Leitfaden, in dem einige sinnvolle Sachen standen: https://www.rak-berlin.de/download/mitglieder_pdfs_skripten/Famrechtl_SV_Gutachten_Delerue_2015.pdf

2019 dann, veröffentlichte Berufsverband Deutscher Psychologen e.V. eine Jubelmeldung, alles wäre gelöst. Also genau die Leute, die auskömmlich vom Elend der betroffenen Kinder leben, verkünden etwas gelöst zu haben.

Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode haben Vertreter aus Fachverbänden und Kammern unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die fachübergreifenden Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet.

Im gültigen Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, den begonnenen „Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich“ auszubauen. Die nun veröffentlichte überarbeitete Auflage der Mindeststandards ist das erste Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses.

Weiterlesen ...

Man sprach in dieser Veröffentlichung zynisch von "einigen umstrittenen Urteilen". Jeder weiß was das heißt und jedem Betroffenen ist auch klar, dass es sich hier keinesfalls um "Einzelfälle", wohl aber um ein jahrzehntealtes und flächendeckendes Muster handelt. Ich glaube kaum, dass sich an dieser Situation grundsätzlich etwas geändert hat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum