Vor 20 Jahren: Ja zum neuen Abtreibungsrecht, bundestag.de 2015
Plenarprotokoll 13/47, 29. Juni 1995
Mit 485 Ja-Stimmen, 145 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen votierte der Bundestag für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13/1850). Das neue Gesetz basierte auf den ursprünglichen Gesetzentwürfen der CDU/CSU (13/285), SPD (13/27) und FDP (13/268) zum Recht auf Abtreibung.
https://dserver.bundestag.de/btp/13/13047.pdf
In vielen Diskussionen ist mir deutlich geworden, daß das Thema „Lebensschutz und Abtreibung" oft zur eindeutigen Sache der Frauen erklärt wird. Hier muß sich noch ein großer Bewußtseinswandel vollziehen. Um die Mitverantwortung insbesondere der Väter klar herauszustellen, hatten wir zunächst einen neuen § 218d im Strafgesetzbuch vorgesehen. - S. 3756
Auch nach dem neuen Gesetz ist und bleibt der Schwangerschaftsabbruch Unrecht. - S. 3757
Auch heute noch sehen wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen den Schutz werdenden Lebens am besten in den Händen der betroffenen Frauen aufgehoben. Immer noch sind wir überzeugt, daß das Strafrecht werdendes Leben nicht schützen kann, und immer noch glauben wir, daß die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, die Gleichstellung der Frau, mehr bewirkt zum Schutz werdenden Lebens als jedes Strafrecht. - S. 3757
Wir haben das Ziel der alleinigen und eigenverantwortlichen Entscheidung der Frau erreicht. - S. 3759
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuß)
https://dserver.bundestag.de/btd/13/018/1301850.pdf
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU
https://dserver.bundestag.de/btd/13/002/1300285.pdf
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
https://dserver.bundestag.de/btd/13/000/1300027.pdf
Gesetzentwurf der Fraktion der F.D.P.
https://dserver.bundestag.de/btd/13/002/1300268.pdf