Relotius-Springerpresse bekommt von China das Maul gestopft (Lügenpresse)
Und wieder bekommt die deutsche Presse eine auf die Fresse. Wahrscheinlich Notgedrungen.
Da hat offenbar eine Richter-Made einen Anruf aus dem Kanzleramt bekommen. Und mußte wohl zähneknirschend das machen, weswegen er sich sein gesamtes Leben lang an Zwangsabgaben des Steuerzahlers erlabt: Seinen Job.
Vorab ein Video:
Chinas angebliche "heimliche Propagandisten" wehren sich gegen "Welt"-Vorwürfe
RT DE11.441 Aufrufe 19.07.2021
Mitte Juni hat die Welt einen langen Artikel veröffentlicht über ein angebliches ominöses Netzwerk chinesischer Propagandisten. Es umfasse chinesische Diplomaten, westliche Lobbyisten und einige prochinesische Twitter-Aktivisten. Einige der Protagonisten würden "für ihre Dienste Geld" erhalten, andere dagegen seien auf der Suche nach "Status und Einfluss". Sie seien alle „Teil einer weltweiten medialen Propagandastrategie“. Wer die Russlandberichterstattung westlicher Medien in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat, wird hier eindeutige Parallelen zur Russland-Hysterie finden.
Im Mittelpunkt des Welt-Artikels steht jedoch eine junge deutsche Studentin, Navina Heyden, die über keinerlei politische Ämter oder Einfluss in der Geschäftswelt verfügt. Die Welt interessierte sich für sie, weil sie über 35.000 Follower auf Twitter hat und dort ihre Meinungen über kontroverse Themen zu China teilt. Während die angebliche Rolle der chinesischen Diplomaten und der westlichen Lobbyisten im mutmaßlichen chinesischen Propagandanetzwerk nur relativ oberflächlich behandelt wird, hat die Welt-Redaktion Heyden und ihr Umfeld scheinbar gründlich untersucht.
Fazit:
Das Wissen über China beschränkt sich auf das, was man so über deutsche Lügen-Medien-Maden transportiert bekommt.
Und nun an's Eingemachte:
10.08.2021
Blamage für "Springer": Social-Media-Aktivistin gewinnt Rechtsstreit gegen "Welt"
Die Aktivistin Navina Heyden setzte sich dagegen zur Wehr, dass die "Welt" in einem Artikel Aussagen von ihr ohne Rücksprache veröffentlicht, Zitate verfälscht und einige Aussagen frei erfunden hat. In einem einstweiligen Verfahren gab das Gericht der jungen Frau Recht.
Die Social-Media-Aktivistin Navina Heyden, die sich kritisch mit der westlichen Berichterstattung zu China auseinandersetzt, hat einen Rechtsstreit mit der Springer-Zeitung Welt vor der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main gewonnen. Die Zeitung hatte Aussagen aus einem Gespräch mit Heyden veröffentlicht, obwohl sie sich zuvor verpflichtet hatte, das erst nach Rücksprache mit der Social-Media-Aktivistin zu tun. Zudem warf Heyden der Zeitung vor, ihre Aussagen falsch zu zitieren und sogar manche Aussagen frei erfunden zu haben.
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Noch vor dem Urteil gab Springer zu einer der drei umstrittenen Aussagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie die Anwaltskanzlei Media, die Heyden beauftragt hatte, gegenüber RT DE erklärte. Beim Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren folgte das Gericht den Argumenten der Klägerin und stufte die Aussagen als unzulässig ein. Zudem muss Springer für die Prozesskosten aufkommen.
Springer darf jetzt die umstrittenen Aussagen zu Heyden nicht weiterverbreiten, sonst drohen dem Konzern für jede Aussage bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Die Kanzlei erklärte, dass das Verhalten vom Springer-Konzern nicht überraschend sei:
"In der Vergangenheit haben wir etliche Verfahren geführt, die meines Erachtens den Schluss zulassen, dass Axel Springer den Rechtsbruch bei seinen Veröffentlichung billigend in Kauf nimmt."
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Das Urteil begrüßten die Rechtsanwälte der Klägerin jedoch als "schönen Erfolg", der dem Konzern "hoffentlich aufzeigt, dass auch (er) sich nicht alles erlauben" könne.
Die Situation für die Betroffenen der Berichterstattung des Springer-Konzerns sei meistens schlecht:
"Häufig stehen die Betroffenen den spezialisierten Rechtsabteilungen von Axel Springer und deren Kanzleien allein gegenüber und scheitern mit ihren Ansprüchen bereits an bloßen Formalitäten."
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Die Kanzlei habe den Eindruck, dass der Springer-Konzern angesichts dieses häufigen Mangels an Möglichkeiten für Betroffene "sich teilweise gar nicht um eine rechtmäßige Berichterstattung bemüht".
Daher habe das Urteil auch eine symbolische Ausstrahlungskraft:
"Vor diesem Hintergrund ist der Erfolg ein wichtiges Zeichen für Betroffene, dass sie nicht gänzlich schutzlos sind."
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Gegen die Entscheidung kann der Springer-Konzern Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Alternativ könnte der Konzern eine Hauptsacheklage beantragen.
Bisher gebe es noch keine Hinweise darauf, dass Springer Widerspruch eingelegt hat. Die Kanzlei zeigte sich zuversichtlich, dass sie auch bei weiteren Verfahren den Beschluss verteidigen wird.
Und ja, auch Nordkorea könnte wesentlich anders sein als man uns weiß machen will.