Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schau dir Demo-Videos an - lauter Foto- und Video-Journalisten mit Helmen, z.B. am 1. Mai. (Coronawahn)

Ausschussquotenmann, Sunday, 29.08.2021, 22:52 (vor 967 Tagen) @ Sachprüfer

Dann warte mal ab, ob die das bei ihm auch so sehen wollen.
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Eine weitere Grenze des Zugangsrechts ergibt sich aus
der zur Verfügung stehenden Kapazität. Ist sie erschöpft,
müssen keine zusätzlichen Plätze geschaffen werden.
Versammlungen
Bei Versammlungen mit einem erhöhten Gefährdungs-
potential stellt sich immer wieder die Frage, ob Journa-
list *innen sich mit Helmen, Protektoren u. ä. vor Verlet-
zungen schützen dürfen oder ob das als so genannte
Passivbewaffnung zu sehen ist. Zwar gilt das Schutzwaf-
fenverbot für alle Personen, die an einer Versammlung teil-
nehmen und damit auch für Journalis *tinnen. Auch wenn
damit objektiv gegen das Verbot des § 17a Abs. 1 VersG
verstoßen wird, ist bei ihnen in aller Regel nicht anzuneh-
men, dass sie Schutzgegenstände bei sich führen, um den
Zugriff von Polizeibeamt *innen abzuwehren.
Zu empfehlen ist, die journalistische Tätigkeit nach außen
sichtbar zu machen, beispielsweise durch eine gut sichtba-
re Kennzeichnung auf der Kleidung oder das offene Tragen
des Presseausweises.

https://dju.verdi.de/++file++5e2ac6a81194c8895df7c5e3/download/3741_02_06_AG_Flyer_Polizei_Ansicht.pdf


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