Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schau dir Demo-Videos an - lauter Foto- und Video-Journalisten mit Helmen, z.B. am 1. Mai. (Coronawahn)

Ausschussquotenmann, Sunday, 29.08.2021, 22:52 (vor 1211 Tagen) @ Sachprüfer

Dann warte mal ab, ob die das bei ihm auch so sehen wollen.
12
Eine weitere Grenze des Zugangsrechts ergibt sich aus
der zur Verfügung stehenden Kapazität. Ist sie erschöpft,
müssen keine zusätzlichen Plätze geschaffen werden.
Versammlungen
Bei Versammlungen mit einem erhöhten Gefährdungs-
potential stellt sich immer wieder die Frage, ob Journa-
list *innen sich mit Helmen, Protektoren u. ä. vor Verlet-
zungen schützen dürfen oder ob das als so genannte
Passivbewaffnung zu sehen ist. Zwar gilt das Schutzwaf-
fenverbot für alle Personen, die an einer Versammlung teil-
nehmen und damit auch für Journalis *tinnen. Auch wenn
damit objektiv gegen das Verbot des § 17a Abs. 1 VersG
verstoßen wird, ist bei ihnen in aller Regel nicht anzuneh-
men, dass sie Schutzgegenstände bei sich führen, um den
Zugriff von Polizeibeamt *innen abzuwehren.
Zu empfehlen ist, die journalistische Tätigkeit nach außen
sichtbar zu machen, beispielsweise durch eine gut sichtba-
re Kennzeichnung auf der Kleidung oder das offene Tragen
des Presseausweises.

https://dju.verdi.de/++file++5e2ac6a81194c8895df7c5e3/download/3741_02_06_AG_Flyer_Polizei_Ansicht.pdf


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