... Frau hatte laut Gericht ein Handyvideo ... gedreht, ... von einem Hund oral befriedigen ... (Frauen)
Hunde müssen scheinbar öfter den Pott ausschlecken:
29.09.2020 - WORMS
Wegen versuchter Verbreitung von Tierpornografie verurteilt
Eine Frau aus dem Kreis Alzey-Worms muss wegen versuchter Verbreitung von Tierpornografie eine Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgericht Worms bestätigte einen Strafbefehl. Die Frau hatte laut Gericht ein Handyvideo davon gedreht, wie sie sich von einem Hund oral befriedigen ließ. Dieses Video hatte sie einer anderen Frau angeboten. Die hatte jedoch abgelehnt. Bereits der Versuch, solche Videos zu verbreiten, ist strafbar. Und so erhielt die Frau eine Geldstrafe über 600 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein. Heute sollte der Fall deshalb vor dem Amtsgericht in Worms verhandelt werden. Da die Frau jedoch nicht zum Termin erschien, ist die Geldstrafe jetzt rechtskräftig.
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Aldimaier,
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