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Haftung bei Impfschäden (Coronawahn)

Aldimaier, Friday, 19.11.2021, 23:00 (vor 1129 Tagen) @ Corona-Leugner

"Menschen unter 60 können sich freiwillig mit dem Vakzin von Astrazeneca oder Johnson & Johnson impfen lassen - "nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz", wie es von der Ständigen Impfkommission (Stiko) heißt. Doch wer haftet für Impfschäden bei Unter-60-Jährigen?

Bisher sah es so aus, als ob Opfer bleibender Impfschäden keine Hilfe vom Staat erwarten können, da die Impfstoffe von Astrazenca und Johnson & Johnson explizit nur für Menschen ab 60 Jahren empfohlen worden waren. Eine Impfung bei Unter-60-Jährigen geschehe "auf eigenes Risiko" und ohne Staatshaftung, erklärte beispielsweise noch im April die Expertin für Arzthaftungsrecht Britta Konradt aus Berlin im Gespräch mit ZDFheute.

Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die heute (Anmerkung: 28.05.2021) im Bundesrat verabschiedet wurde, stellt nun jedoch klar: Der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden gilt generell bei allen Schutzimpfungen gegen das Coronaviurs. Vom Bundesgesundheitsministerium heißt es: "Die Impfung von Unter-60-Jährigen mit Astrazeneca und Johnson & Johnson ist von der aktuellen Stiko-Empfehlung ausdrücklich gedeckt."

Warum steht davon nix in der Einverständniserklärung des RKI?

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

"Voraussetzung sei "ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch mit dem Arzt und das Einverständnis des Impflings", heißt es dort weiter. Damit sei die Haftungsfrage klar: "Die Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten. Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Bei Produktfehlern übernimmt der Hersteller die Haftung. Der impfende Arzt wiederum haftet dafür, dass er die Impfung korrekt verabreicht."

Wer nach diesem Absatz glaubt, er würde nicht mehr selbst haften, der irrt gewaltig. Diese Hickhack zwischen Bund, Land, Hausarzt und Hersteller ist für Impfopfer ein Bermuda-Dreieck. Eine Chance da zu seinem Recht zu kommen ist faktisch unmöglich. Der Ball wird zwischen den 4 Profiteuren geschickt weitergespielt. Das Impfopfer rennt im Kreis bis es umfällt.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-versicherung-impfschaden-100.html

Und noch etwas: Wer mal bei den Versicherern liest, wird auch nicht so richtig schlau. Die Versicherer meinen zwar, sie würden sich im Problemfall drücken, aber es ist schon ziemlich schwammig formuliert.

Eine Versicherung meint, man könne Impfschäden mit einer Unfallversicherung absichern. Impfung = Unfall? Seltsam.

https://www.ruv.de/service/corona/corona-aktuell

Was, wenn es härter kommt und man an der Impfung stirbt?

Risikolebensversicherung zahlt bei Covid-19-Todesfall

Auch in der Risikolebensversicherung hat eine Impfung gegen Covid-19 weder negative noch positive Folgen für den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe.

Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn sich die versicherte Person nach Vertragsabschluss mit Covid-19 infiziert und in der Folge verstirbt. Wer eine Risikolebensversicherung neu abschließen will, muss den Versicherer in der Regel über eine akute und auch eine überstandene Infektion informieren.

In der Unfallversicherung kommt es bei Impfschäden auf den Vertrag an

In der Unfallversicherung sind Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert – daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Denn Infektionen sind in der Regel in der Unfallversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch solche mit Sars-COV-2. Ausnahmen gelten nur für Infektionen mit Tollwut oder Wundstarrkrampf, Infektionen infolge einer unfallbedingten Heilbehandlung oder Infektionen über eine größere Unfallverletzung. Der bei Corona häufigste Übertragungsweg Aerosole fällt nicht unter diese Ausnahmeregelungen und ist damit nicht versichert.

Einige Versicherer bieten inzwischen auch Impfschadenschutz an, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang. Teilweise ist der Versicherungsschutz begrenzt auf bestimmte Impfungen wie Tollwut, teilweise geht er aber auch darüber hinaus. Welche konkreten Impfungen versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Sind Impfschäden in der Unfallversicherung mitversichert, leistet der Versicherer, wenn infolge einer Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt.

Quelle: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/versicherer-wehren-sich-gegen-leistungsverweigerer-geruechte-in-sozialen-medien-67758

Im ersten Absatz steht eindeutig, dass die Lebensversicherung nur für die Folgen einer Infektion haftet, nicht aber für die Folgen einer Impfung. Ein sehr feiner aber wichtiger Unterschied. Grund genug, dass alles sehr sehr kritisch zu betrachten.


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