An Michael (Allgemein)
Ehegattensplitting:
Das Ehegattensplitting ist mit nichten eine Subvention, sondern stellt die offiziell Beurkundete sexuelle Paarbeziehung was die Besteuerung betrifft, anderen Personengesellschaften (von der Erbengemeinschaft über die BGB-Gesellschaft bis zur OHG)gleich, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt wurde.
Im Übrigen ist das Ehegattensplitting auch der Tatsache geschuldet, daß man sich quasi gegenseitig versorgt, und nach einer Ehe aufgrund einer sogenannten "nachehelichen Solidarität" auch verpflichtet ist, Unterhalt zu bezahlen (ohne dann diese steuerliche Begünstigung weiter zu haben).
Das Ehegattensplitting ist eins der letzten vorteilhaften Überbleibsel davon, daß man mal eine Ehe als "Versorgungsgemeinschaft" verstanden hat.
Zum Thema "Kinder" schreib ich nichts mehr, das wollen Kinderlose schlicht nicht verstehen.
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- An Michael -
DschinDschin,
10.03.2013, 14:03
- Aber sicher ist die Kommentarfunktion freigeschaltet! -
Michael,
10.03.2013, 21:12
- Und wo ist mein Kommentar geblieben? - DschinDschin, 11.03.2013, 13:19
- An Michael - Robert, 11.03.2013, 12:04
- Aber sicher ist die Kommentarfunktion freigeschaltet! -
Michael,
10.03.2013, 21:12