Corona-Diktatur treibt Unternehmen gezielt in den Ruin! Service-Justiz sichert ab! (Coronawahn)
Richter sehen keinen Grund für Corona-Entschädigung von Friseurin
Stuttgart. Betriebe können nach Überzeugung des Stuttgarter Oberlandesgerichts nicht mit einer Entschädigung für ausgefallene Verdienste rechnen, wenn sie in der ersten Corona-Welle Anfang 2020 wochenlang schließen mussten. Im ersten einer ganzen Reihe von entsprechenden Verfahren vor dem OLG machte der Zivilsenat am Mittwoch deutlich, dass er für die Auszahlung des geforderten Verdienstausfalls an eine klagende Friseurin aus Güglingen (Kreis Heilbronn) keine Grundlage sieht. Eine abschließende Entscheidung wird die Kammer aber erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Eine Revision will der Senat unabhängig davon zulassen.
Die Unternehmerin hatte nach der Schließung ihres Ladens im Frühjahr vergangenen Jahres Entschädigungszahlungen gefordert und war wegen eines Vorschusses vor das Landgericht gezogen - erfolglos. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar Entschädigungen vor, wenn durch gesundheitliche Maßnahmen berufliche Existenzen bedroht seien, hatte das Gericht entschieden. Die Friseurin hätte daraus aber nur Ansprüche ableiten können, wenn sie ihren Laden wegen einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne hätte schließen müssen. Bei von der Politik angeordneten allgemeinen Betriebsschließungen greife das Infektionsschutzgesetz dagegen nicht.