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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ (Coronawahn)

Marvin, Thursday, 23.12.2021, 16:10 (vor 1095 Tagen)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

– Comirnaty (Pfizer, BioNTech)

– COVID-19-Impfstoff Janssen

– Spikevax (Impfstoff von Moderna)

– Vaxzevria (Impfstoff von AstraZeneca)

Virginie Joron

B9-0475/2021

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:

– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,

– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,

– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,

– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];

B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;

C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:

– bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],

– bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,

– bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,

– und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten;

1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19-Impfstoffen einzurichten;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html

Es ist ganz klar, dass die Pharmaindustrie keine Verantwortung für Impf-Opfer übernimmt! Und Söder hat selbst betont "Söder: Die Impfung ist ein lebensgefährliches Unterfangen"
https://rundekante.com/soeder-die-impfung-ist-ein-lebensgefaehrliches-unterfangen/

Noch mal Söder
Die Politik wird von der Pharamindustrie bestimmt
https://t.me/TagXDeutschlandKanal/1613

#Impftod | Politikern, Journalisten u. Ärzten kann man nicht mehr trauen. Sie machen alle mit.

El Hotzo, Thursday, 23.12.2021, 16:50 (vor 1095 Tagen) @ Marvin

„Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung“

Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht.

Es ist unsere Pflicht als Mediziner und Wissenschaftler hier für Aufklärung zu sorgen.

Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, möglichst allen Angehörigen von Verstorbenen, deren Tod im Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sein könnte, unsere Unterstützung hinsichtlich der weiteren Abklärung der Todesursache anbieten zu können.

Dies wollen wir mit dem hier vorgestellten neuen Institut sowie der neueingerichteten Meldestelle mit Telefon-Hotline und eigener E-Mail-Adresse tun.

Eine hinreichende Zahl von Beweisen könnte zum Stopp der aktuell ja nur mit einer „Notfallzulassung“ ausgestatteten COVID-Impfstoffe führen und damit weiteren Menschen schwerwiegende Nebenwirkungen oder gar den Tod ersparen.

Mit finanzieller Unterstützung durch den „Corona-Ausschuss“ und den Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD)“ hat deshalb ein Team von Pathologen unter der Leitung von Prof. Arne Burkhardt hierfür ein neues Institut eingerichtet, in dem ab sofort weiterführende pathologische bzw. histologische Untersuchungen zur Ermittlung der Todesursache im Zusammenhang mit der COVID-Impfung angeboten werden können.

Hierbei richtet sich das Hauptaugenmerk auf mit Blutgerinnungsstörungen einhergehende Komplikationen, also thromboembolische Reaktionen (Makro- und Mikrothromben), Vaskulitis, Myocarditis, besondere Entzündungsreaktionen und Autoimmunreaktionen sowie in Organen abgelagertes Fremdmaterial als Folge der Impfung.

Bei den Untersuchungen kommen spezielle Verfahren wie Immunhistologie, In-situ-Hybridisierung, PCR–Nachweis von Virus-Fragmenten oder anderen Agentien sowie in Zusammenarbeit mit anderen Laboren und Instituten auch Elektronenmikroskopie zum Einsatz.

In dem neugegründeten Institut werden vor allem die feingeweblichen, histologischen Untersuchungen durchgeführt. Die Obduktion selbst sollte aus logistischen Gründen in der Regel in einem Pathologischen Institut oder einer gerichtmedizinischen Einrichtung in der näheren Umgebung des Verstorbenen erfolgen.
Dies kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft, insbesondere im Falle der Bescheinigung einer nicht-natürlichen oder unklaren Todesursache erfolgen und wird dann vom Staat getragen.

Aber auch im Falle der Bescheinigung einer „natürlichen Todesursache“ im Totenschein können Angehörige oder Zeugen (z.B. Pflegekräfte, Ärzte) Anzeige erstatten, wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Denkbar ist hier auch eine anonyme Anzeige. Bei hinreichendem Tatverdacht wird auch hier ein sog. Todesermittlungsverfahren eingeleitet, der Leichnam beschlagnahmt und der Rechtsmedizin zur Untersuchung überstellt.

Ein wichtiger Hinweis hierzu: Angehörige können bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Organproben und rechtsmedizinischen Asservate verlangen. Stimmt sie zu, werden diese auf Antrag an ein pathologisches Institut, wie das neugegründete von Prof Burkhardt, versandt.

Ebenso kann aber auch auf Auftrag durch die Angehörigen und Bezahlung durch diese (oder ggf. auch durch einen Sponsor) eine Obduktion veranlasst werden. Für eine solche „Auftrags-Obduktion“ fallen in der Regel Kosten zwischen 600 bis 800 Euro an.

Die Obduktion von Verstorbenen in einem Krankenhaus mit eigenem Pathologischen Institut ist, bei Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen, in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherung, bei zertifizierten Krankenhäusern sogar verpflichtend.

Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass möglichst viele der im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung aufgetretenen Todesfälle untersucht werden, denn, wie es ein wichtiger Leitspruch der Pathologie formuliert, lernen wir von den Toten für die Lebenden.

Es besteht eine dringliche Notwendigkeit, die Todesursachen nach Impfungen aufzuklären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Menschen in unserem Land irgendwie ursächlich zusammenhängen. Dieses kann man nur über die speziellen pathologischen Untersuchungen, wie sie in dem neuen Institut angeboten werden, klären.

Wir möchten allen Angehörigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusammenhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit dieser Hotline „Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung“ unsere juristische und medizinische Unterstützung anbieten, damit die Todesursache geklärt werden kann.

Unter der Telefonnummer 0851-2009 1430 (aus Deutschland) bzw. 0049-851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E-Mail-Adresse „meldestelle@mwgfd.de“ erreichen Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie hierbei unterstützen werden.
Zu folgenden Zeiten ist die Meldestelle telefonisch erreichbar:
Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr.

Unser Angebot richtet sich zunächst an den ganzen deutschsprachigen Raum, kann aber bei Bedarf aber auch auf andere europäische Länder erweitert werden.

https://www.mwgfd.de/meldestelle-impftod/

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Der Grund ist die Haftungsfrage bei sogenannten "Flüchtlingen"

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 23.12.2021, 17:10 (vor 1095 Tagen) @ Marvin

Es ist ein Kuriosum, aber für Impfschäden der "Coronaimpfung" haben die einzelnen Staaten die Haftung übernommen. Das ist Bedingung der Hersteller für die Lieferung von "Impfstoffen". "Flüchtlinge", die aus Staaten kommen, die keine Haftung übernommen haben, werden nicht geimpft, Weil die Impfstoffhersteller dann die Haftung übernehmen müssten und das lehnen sie ab. Deshalb wird für Flüchtlinge kein Impfstoff geliefert. Genau dafür ist der europäische Fond zur Entschädigung bei Impfschäden gedacht. Er soll die Haftung für Impfschäden bei "Flüchtlingen" übernehmen.

https://www.anonymousnews.org/2021/12/17/millionen-fluechtlinge-erhalten-keine-corona-impfungen/

Rainer

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