Kernfragen: Ab wieviel Grad gibt ein Kuli auf und wann platzt der Füller (Eisbruch)? (Coronawahn)
Erinnert irgendwie an diese Naziversuche, wann ein Mann im Eiswasser stirbt, mit wie wenig Luft einer erstickt usw. Diesmal sitzen die linksgrünversifften "Versuchsleiter" halt hinterm Lehrerpult und erzählen das Märchen von den "bösen Rechten".
Folgendes wäre vor 2 Jahren noch im Schland als Antwort fällig gewesen:
Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231)
§ 225 - Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
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- Schule schickt ungeimpftes Kind bei Minusgraden für einen Schreibtest auf den Schulhof -
Christine,
14.01.2022, 11:09
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Mr.X,
14.01.2022, 12:13
- Gerald Grosz hat noch mal nachgelegt - Christine, 14.01.2022, 16:43
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Mr.X,
14.01.2022, 12:13