Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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750er-Verordnung in NRW und Spaziergang in Dortmund (Allgemein)

tutnichtszursache, Monday, 17.01.2022, 23:23 (vor 1045 Tagen)

In Dortmund versammelten sich heute Abend die Teilnehmer zum Angemeldeten Spaziergang. Nachdem es meiner Meinung nach schon letzten Montag über 1100 waren und die Polizei 700 in ihrer Pressemeldung angaben und dabei dann schon letzte Woche eigentlich 3G gegolten hätte, ein Verfahren aber noch in der Schwebe war, waren es heute gefühlt vor dem Start zur geleichen Zeit sogar etwas weniger, die sich auf dem Friedensplatz versammelten.

Da ich ja etwas vorsichtig bin, wollte ich heute schon gleich gar nicht zu den Teilnehmer gehören, trieb mich aber trotzdem im Versammlungsgebiet herum. Man hat ja auch mal einen anderen Grund in diese Gegend zu gehen. Man will Geld abheben, man will aber auch einen Spaziergang machen. Da ich dann schon gestern Abend eine Freudsche (oder war es Jung?) Projektion der Versammlungsleiterin erlebte, die mich ohne mich real zu kennen, einen unüberlegten und nicht nachdenkenden Schreiberling in ihrer Gruppe nannte, war für mich klar: Ich gehe gegen den Uhrzeiger um den Wall (Innenstadtring) während der angemeldete Spaziergang im Uhrzeiger um den Wall zog. Aber ich ging und ging und der Demozug kam mir nicht entgegen. Als ich schon fast die Runde hinter mir hatte, stellte ich fest, daß der Zug von der Polizei und wohl auch Ordnungsamt gestoppt wurde. Es sollen mehr als die 750 Teilnehmer gewesen sein. Die Trennung des Zugs dauerte dann eine geschlagene Stunde, wobei der eine Teil zu einer Standkundgebung geleitet wurde und der andere seinen Spaziergang fortsetzen durfte.

Die Versammlungsleiterin machte den ganzen Mist auch noch mit. Wäre ich der Leiter gewesen, hätte ich noch auf der Straße die Versammlung für beendet erklärt. Das wäre dann erst toll für die Polizei gewesen, wenn 1400 (soviele sollen es gewesen sein) von sich aus um den Wall gegangen wären.

Tags:
Spaziergang


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