Ich halte sowas als "behördliche Forderung" hier in Deutschland durchaus für möglich. (Fachkräfte)
Er habe eine "Beziehung in Form einer Affäre" mit den beiden Frauen gehabt, sagte er zum Auftakt vor dem Landgericht München I.
Gewaltsame Übergriffe und die Vorwürfe der Anklage bestritt er "vollumfänglich". Wie die Frauen zu ihren Vorwürfen kommen, könne er sich nicht erklären.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Bhutan stammenden Angeklagten vor, zwei Frauen aus Nepal vorgespiegelt zu haben, die deutschen Behörden verlangten Nachweise über vollzogenen Geschlechtsverkehr, um zu beweisen, dass sie keine Scheinehe eingegangen seien.
So habe er sie dazu gebracht, Sex mit ihm zu haben. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung in elf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Frauen lernten den Angeklagten auf einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas kennen. Sie sprachen laut Anklage kein Deutsch und glaubten dem Mann, mit dem sie sich auf Nepali verständigen konnten. Die Beiden hatten Angst, aus Deutschland ausgewiesen zu werden.