Keine Lohnfortzahlung im Quarantänefall? Das sehe ich aber anders. (Coronawahn)
Ich zitiere einmal von Seite 2 dieses Dokumentes:
"Sofern die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der STIKO eine öffentliche Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung aussprechen, handelt es sich dabei um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG.6 Das Fehlen der COVID-19-Auffrischimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für den Verdienstausfall im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG führen, sofern durch sie ein Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können."
1) Jeder sollte einmal checken, ob in seinem Bundesland die Landesgesundheitsbehörde eine solche Empfehlung ausgesprochen hat. (Es ist relativ wahrschein, sollte aber mal geprüft werden.)
2) In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Insofern obliegt der Nachweis, dass die "Auffrischungsimpfung" eine Absonderung oder eine "Tätigkeitsausübungsverbot" hätte verhindern können, den anordnenden Behörden bzw. dem Arbeitgeber. Das ist schwierig, eigentlich unmöglich. Der Verweis auf nebulöse Studien ersetzt im Einzelfall nicht den Tatsachenbeweis am konkret Betroffenen. Also ich würde sofort vor das Arbeitsgericht ziehen.
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- Debatte im Nationalrat zur Impfpflicht: Rede von Herbert Kickl (FPÖ) -
Marvin,
20.01.2022, 21:14
- Keine Lohnfortzahlung im Quarantänefall? Das sehe ich aber anders. - El Hotzo, 20.01.2022, 21:30