Abstammungsrecht (Genderscheiss)
Eine Petition, die fordert, dass ab sofort ein in eine Lesbenehe per Samenspende hineingeborenes Kind als das leibliche Kind beider Mütter anerkannt werden soll,
verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, da den Männern das Recht zusteht, sich zu Frauen zu erklären, wodurch auch solche Paare das Recht auf die doppelte leibliche Mutterschaft erlangen könnten, sollte die Petition von Erfolg gekrönt sein.