Staatsfernsehen bestätigt: Kinder sind sichere Einkommensquelle für Mütter! (Gesellschaft)
Das Kind ist der/die Unterhaltsberechtigte. Beide Eltern sind ihm/ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet.
Nach Maßgabe des § 1606 III 2 BGB ist geregelt, dass derjenige Elternteil, der das Kind betreut, bereits durch diese Pflege- und Erziehungsleistung seiner Unterhaltspflicht – quasi in Naturalien - nachkommt.
Nur der andere Elternteil, der die Kindesbetreuung nicht ausübt, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.
Die 448,- Euro fallen also nur ein Mal an, sie sind der gesamte Barunterhalt.
Viele Grüße
Wolfgang
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Yussuf K.,
13.03.2013, 15:28
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Wolfgang A. Gogolin,
13.03.2013, 15:53
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Yussuf K.,
13.03.2013, 16:02
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Wolfgang A. Gogolin,
13.03.2013, 16:19
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Yussuf K.,
13.03.2013, 16:55
- lol, ja nee, ist klar. -
Peter,
14.03.2013, 16:04
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Yussuf K.,
13.03.2013, 16:55
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Wolfgang A. Gogolin,
13.03.2013, 16:19
- Betreuungsleistung -
Kalle Wirsch,
13.03.2013, 20:39
- Betreuungsleistung -
Peter,
14.03.2013, 16:33
- Betreuungsleistung -
Peter,
14.03.2013, 16:33
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Yussuf K.,
13.03.2013, 16:02
- Gören sind ein teures und sinnfreies Hobby -
Joe,
13.03.2013, 16:09
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Wolfgang A. Gogolin,
13.03.2013, 15:53