Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Staatsfernsehen bestätigt: Kinder sind sichere Einkommensquelle für Mütter! (Gesellschaft)

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Wednesday, 13.03.2013, 16:19 (vor 4660 Tagen) @ Yussuf K.

Das Kind ist der/die Unterhaltsberechtigte. Beide Eltern sind ihm/ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet.

Nach Maßgabe des § 1606 III 2 BGB ist geregelt, dass derjenige Elternteil, der das Kind betreut, bereits durch diese Pflege- und Erziehungsleistung seiner Unterhaltspflicht – quasi in Naturalien - nachkommt.
Nur der andere Elternteil, der die Kindesbetreuung nicht ausübt, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.
Die 448,- Euro fallen also nur ein Mal an, sie sind der gesamte Barunterhalt.

Viele Grüße
Wolfgang


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