Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bsp. Infektionsschutzgesetz ... Freiheitsstrafen ... bis zu fünf Jahren (Manipulation)

Mr.X, Sunday, 06.03.2022, 02:03 (vor 992 Tagen) @ Nihilator

Nebenbei bemerkt, wer hierzulande "Falschinformationen" über die deutschen Corona-Streitkräfte verbreitet, der ist auf der derzeit geltenden Eskalationsstufe immerhin schon mal seinen Job als Chef einer Krankenkasse los.


Und bis zu 15 Jahre Haft! Oder noch nicht? :-D

In einem Rechtsstaat wären die miesen Typen von ARD&ZDF bereits längst hinter Gittern. Denn zu dem, was die allein in der Ukraine die letzten 8 Jahren veranstaltet haben, findet sich bereits genug in den Schland-Gesetzen:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
----
§_80a StGB
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[...]
- hier geht's weiter


Ach so, wegen den Kokolores-Gestörten besteht nun für Andersdenkende folgendes Problem:
[...]
Haftstrafen von bis zu fünf Jahren drohen
Dabei macht die Strafverfolgungsbehörde darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber bei einschlägigen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz die Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorsieht. Wer durch eine Zuwiderhandlung gegen eine behördliche Anordnung dazu beiträgt, dass die Krankheit oder der Krankheitserreger verbreitet werden, kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Aber auch vermeintlich geringfügige Verstöße können mit strafrechtlichen Mitteln geahndet werden.
[...]
- Link

Wo ist jetzt das Problem?


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