Falschbeschuldigung: Diesmal hat's einen Journalisten getroffen.... (Falschbeschuldigung)
STRAFBEFEHL GEGEN CDU-FUNKTIONÄRIN
Journalist der Vergewaltigung bezichtigt
Christine Z. (44), CDU-Politikerin auf Rügen. „Gegen sie wurde Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen“, so Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg (59). Die Verurteilung sei rechtskräftig.
Die Frau hatte den Leiter (56) einer Lokalzeitung wegen Vergewaltigung angezeigt. Das stellte sich als erfunden heraus.
Man erntet was man säät!
Grüsse
Manhood
--
Swiss Lives matter!!!
"Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-)
Nun zu den Fremdwörtern in der Überschrift
"Journalist" ist ein Berufslügner, der in der Regel mit dem behaupten falscher Tatsachen oder dem Weglassen von Hintergründen, professionell im Auftrag des Regimes und auf Kosten derer Leibeigener die Unwahrheit verbreitet.
Das Wort "Vergewaltigung" ist ein von "Journalisten" geschaffener Propaganda-Platzhalter, der dem Regime dazu dient unbequeme Männer aus dem Verkehr zu ziehen. Da das Wort aus der Retorte stammt kann die so entstandene Worthure als Platzhalter für alles herhalten.
"Vergewaltigung" soll dem Leser dabei als, vom Wort Schändung ausgehend, suggeriert werden. Wobei es bei Schändung darum ging, daß ein Mann seine Frau oder Tochter geschändet bekommen hatte und diese im gesellschaftlichen Stellenwert gesunken waren. "Vergewaltigung" ist also das exakte Gegenteil von Schändung, da die Frau dadurch die maximale Aufmerksamkeit bekommt und im gesellschaftlichen Stellenwert steigt.
Einen "Freispruch 2.Klasse" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Der Begriff wird im Allgemeinen von "Journalisten" verwendet, wenn ein Richter nicht den Vorgaben des Regimes gefolgt ist. Dann versucht die Journallie dem freigesprochen Mann "korrektiv" im Nachgang eins reinzuwürgen, indem fast alle Journalisten gleichgeschaltet behaupten, der Mann sei dennoch schuldig.
"Bleibt für immer was hängen" ist die manipulative Floskel, die "Journalisten" verwenden, damit der betroffene Mann dauerhaft in die Rechtfertigungsposition gedrängt bleibt.
Ich empfehle dem Journalist, sich doppelt zu boostern und sich 2 Gratis-Würste auf dem Hartgeldstrich reinzuschieben.
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... den Tätern auf der Spur - Mr.X
"Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-)
Einen "Freispruch 2.Klasse" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Der Begriff wird im Allgemeinen von "Journalisten" verwendet, wenn ein Richter nicht den Vorgaben des Regimes gefolgt ist. Dann versucht die Journallie dem freigesprochen Mann "korrektiv" im Nachgang eins reinzuwürgen, indem fast alle Journalisten gleichgeschaltet behaupten, der Mann sei dennoch schuldig.
Deshalb freut es mich ja, dass es einen Journalisten getroffen hat.....
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
"Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-)
Einen "Freispruch 2.Klasse" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Der Begriff wird im Allgemeinen von "Journalisten" verwendet, wenn ein Richter nicht den Vorgaben des Regimes gefolgt ist. Dann versucht die Journallie dem freigesprochen Mann "korrektiv" im Nachgang eins reinzuwürgen, indem fast alle Journalisten gleichgeschaltet behaupten, der Mann sei dennoch schuldig.
Deshalb freut es mich ja, dass es einen Journalisten getroffen hat.....
Und so freue ich mich darüber:
MUAHAHAHA
Falschbeschuldigung: Diesmal hat's einen Journalisten getroffen....
[quote]Christine Z. (44), CDU-Politikerin auf Rügen. „Gegen sie wurde Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen“, so Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg (59). Die Verurteilung sei rechtskräftig.
Die Frau hatte den Leiter (56) einer Lokalzeitung wegen Vergewaltigung angezeigt. Das stellte sich als erfunden heraus.[/quote]
Nun habe ich dazu aber doch eine Frage: Wenn ich der Staatsmacht gegenüber etwas Anzeige - meinetwegen das Pflanzen einer Hanfpflanze oder daß ich vielleicht Vergewaltigt wurde: Hat nicht die Staatsmacht zu entscheiden, ob die Anzeige richtig war oder nicht? Als Leihe muß ich doch nicht wissen, ob XY das darf oder ob das eine Vergewaltigung war oder doch nicht. Dafür haben wir doch Richter, die das zu entscheiden haben.
Wenn ich einen Apfel vom Apfelbaum eines Nachbarn pflücke und Esse, dessen Ast an dem die Frucht hing, von meinem Grundstück aus greifbar war, dann ist das doch auch nicht selten ein Fall für das Gericht und soll doch nur klären, was recht ist und was nicht.