"Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-) (Falschbeschuldigung)
Einen "Freispruch 2.Klasse" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Der Begriff wird im Allgemeinen von "Journalisten" verwendet, wenn ein Richter nicht den Vorgaben des Regimes gefolgt ist. Dann versucht die Journallie dem freigesprochen Mann "korrektiv" im Nachgang eins reinzuwürgen, indem fast alle Journalisten gleichgeschaltet behaupten, der Mann sei dennoch schuldig.
Deshalb freut es mich ja, dass es einen Journalisten getroffen hat.....
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
gesamter Thread:
- Falschbeschuldigung: Diesmal hat's einen Journalisten getroffen.... -
Manhood,
07.06.2022, 10:11
- "Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-) -
Mr.X,
07.06.2022, 13:50
- "Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-) - Manhood, 07.06.2022, 16:57
- Falschbeschuldigung: Diesmal hat's einen Journalisten getroffen.... - tutnichtszursache, 08.06.2022, 22:52
- "Journalist" von "Vergewaltigung" freigesprochen ist nur "Freispruch 2.Klasse" - da "bleibt für immer was hängen" :-) -
Mr.X,
07.06.2022, 13:50