Der Fall Mansour - Ausschaffungshaft: Es bleibt nur die Verzweiflung (Allgemein)
Ein heikles Urteil – und wie es einen Menschen zerstören kann. Der «Fall Mansour» aus der Nähe betrachtet. Besuch bei HM.
Infosperber-Leserinnen und -Leser kennen den «Fall Mansour»: HM wird in erster Instanz zu 20 Monaten, in zweiter Instanz noch zu 10 Monaten bedingter und 10 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt, «wegen einmaliger Vergewaltigung» seiner Lebenspartnerin «an einem nicht mehr zu bestimmenden Tag» – ein heikles Urteil, denn es gibt keine Zeugen. HM sitzt diese Strafe ab – und kommt anschliessend doch nicht frei. Das Gutachten eines forensischen Psychiaters nach dem System FOTRES des Zürcher «Star»-Psychiaters Frank Urbaniok bescheinigt ihm nämlich, «gefährlich im innerfamiliären Bereich» zu sein, was zu einer sogenannten «stationären Therapie» führt, sprich: erneut ab ins Gefängnis.
«Innerfamiliär» heisst im konkreten Fall HM: gefährlich für seine Frau, denn HM lebt längst nicht mehr mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin zusammen. Er ist seit April 2007, also seit sechs Jahren ganz normal mit einer Schweizerin verheiratet. Angst hat diese Schweizerin vor ihrem «gefährlichen» Ehemann allerdings überhaupt nicht, im Gegenteil: sie kämpft seit HMs erneuter Verhaftung im Dezember 2009 wie eine Löwin für dessen Freilassung![..]
Frau Mansour war im übrigen beim letzten Antifeminismustreffen und hat nicht nur eine Rede gehalten, sondern auch einen mehr als sympathischen Eindruck hinterlassen.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein