Ministerpräsident Markus Söder als Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat (GEZ)
Mitglieder
ZDF-Verwaltungsrat
Von den 12 Mitgliedern des ZDF-Verwaltungsrats werden acht vom Fernsehrat gewählt. Sie dürfen weder Teil einer Regierung noch Mitglied des Bundestages oder von Landtagen sein. Dazu kommen vier Vertreter der Länder, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden. Diese Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat die Länder aufgefordert, die Zusammensetzung der ZDF-Gremien neu zu regeln. Das Urteil vom 25. März 2014 verlangt im Kern, die Zahl der „staatsnahen“ Mitglieder des Verwaltungsrates auf maximal ein Drittel zu beschränken. Das Gericht hat auch konkretisiert, unter welchen Kriterien ein Mitglied als staatsnah gilt und es hat die persönliche Unabhängigkeit der Vertreter gestärkt. Der neue Staatsvertrag ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.
Mit Beginn der XII. Amtsperiode am 01. Juli 2017 setzt sich der Verwaltungsrat erstmals nach den neuen Regelungen zusammen.
Vorsitzende
Porträt ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende Malu Dreyer
Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates ist Malu Dreyer (Foto).
Erster Stellvertreter ist Peter Heesen, zweite stellvertretende Vorsitzende ist Barbara Thomaß.
Unabhängigkeit der Mitglieder
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder dürfen weder für ein anderes privates oder öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen vertreten, die der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Verwaltungsrat entgegenstehen.
Die Verwaltungsratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 780 Euro monatlich. Die Vorsitzende erhält das Doppelte, die Stellvertreter der Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Das Sitzungsgeld liegt bei 150 Euro je Sitzungstag. Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.
Im Jahr 2020 betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates bestehend aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Reisekosten 0,17 Millionen Euro.
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-verwaltungsrat-mitglieder-100.html
Im Rundfunkrat dürfen keine Politiker sitzen, die GEZ Zwangsgebühr gehört daher absolut abgeschafft!