HIV als Abschiebungshindernis (Fachkräfte)
Die Seuchenhomos müssen nur irgendwie reinkommen, dann bekommt die hier keiner mehr raus. Und selbstverständlich erste Klasse mit Aufenthaltserlaubnis und ALG II Anspruch.
Eine HIV-Infektion kann ein Abschiebungshindernis (siehe Nationales Abschiebungsverbot) sein, weil es sich um eine schwere, lebensbedrohliche Krankheit handelt.
Ein Abschiebungshindernis wird festgestellt, wenn
die Krankheit in Deutschland behandelt werden kann und
es keine Behandlung im Herkunftsland gibt oder die Behandlung dort nicht bezahlt werden kann und
die Krankheit ohne Behandlung sich in absehbarer Zeit erheblich verschlechtern und dann lebensbedrohlich werden würde oder zum Tod führen kann.
Dazu muss ein ärztliches Attest bei der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgelegt werden. Darauf müssen die Diagnose, der genaue Umfang der Behandlung und die notwendigen Medikamente angegeben werden. Der Arzt*die Ärztin muss außerdem erläutern, was genau passieren kann, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit gibt, und einschätzen, wie lange es dauern könnte, bis sich die Krankheit verschlechtert oder zum Tod führt.
Wird ein Abschiebungshindernis festgestellt, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis (siehe Nach der Anerkennung).
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- Die Bundesregierung finanziert den eigenen Volkstod. -
Kampfgruppe,
15.11.2022, 15:32
- HIV als Abschiebungshindernis - Ausschussquotenmann, 16.11.2022, 20:50