Unvorstellbar in einer Matriarchalen Gesellschaft (Feminismus)
Prozess um sexuellen Missbrauch
Frau soll Ex-Mann mehrfach vergewaltigt haben
Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Kölner Amtsgericht: Eine Frau muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.
Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der derzeit vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wird. Die Beschuldigte Anna S. aus Köln soll ihren Ex-Mann mehrfach vergewaltigt haben. Diese Konstellation erlebt auch Pressesprecher Maurits Steinebach zum ersten Mal. "Ich erinnere mich an einen Fall, in dem eine Frau eine andere Frau missbraucht hat. Dass aber ein Mann der Geschädigte ist, ist so auch für mich neu."
Der 45-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an ihrem 14 Jahre älteren Ex-Gatten gegen seinen Willen mehrmals Oralverkehr durchgeführt zu haben. Auch soll sie ihn mit der Hand stimuliert haben, obwohl er sich dagegen wehrte. Der 69-Jährige sei laut Informationen der "Bild"-Zeitung durch eine Krankheit geschwächt.
Wie Amtsgerichtssprecher Steinebach weiter erklärt, sei die Angeklagte zum ersten Verhandlungstag am Donnerstag zunächst nicht erschienen. Sie musste von der Polizei in den Gerichtssaal geführt werden.
Sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers
Im Sommer 2020 soll Anna S. ihren Ex-Mann laut Anklageschrift zum ersten Mal vergewaltigt haben. Sie soll sich damals mit ihrem ehemaligen Gatten, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder hat, getroffen haben, um über das Umgangsrecht für die Kinder zu sprechen. Im Laufe der Unterredung habe sie ihn dann gewaltsam auf ein Sofa gedrängt und den Mann auf ihm sitzend mit den Knien fixiert.
Anschließend sei es zu dem Missbrauch gekommen, wie die "Bild" berichtet. Dabei soll der Geschädigte seine Ex-Frau mehrfach gebeten haben, die sexuellen Handlungen zu unterlassen. Schließlich sei ihm die Flucht gelungen.
Tochter wurde Zeugin von Übergriff
Beim nächsten Mal gelang dem Mann die Flucht jedoch nicht. Als sich der 69-Jährige und die zweifache Mutter in der Nähe des Rheins trafen, soll sich die Angeklagte erneut auf ihn gesetzt und missbräuchliche Handlungen an dem Mann durchgeführt haben.
Im dritten Einzelfall ist Anna S. laut Anklage noch rabiater vorgegangen. So soll sie bei einem dritten Vorfall sogar über den Gartenzaun geklettert und in die Wohnung des Geschädigten eingedrungen sein. In dieser habe sie dem 69-Jährigen schließlich die Hose heruntergezogen, um sich erneut an ihrem Ex-Mann zu vergehen. Diesmal habe die 12-jährige Tochter der beiden die Tat aber mitbekommen und die Angeklagte so zur Flucht bewogen.
Zweifel an Schuldfähigkeit der Angeklagten
Als die Angeklagte schließlich von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt wurde, habe sie sich laut "Bild"-Zeitung aggressiv verhalten. Maurits Steinebach bestätigte dies auf Anfrage von t-online. Durch Äußerungen und Handlungen der Angeklagten hätten sich schließlich sogar "Zweifel an der Schuldfähigkeit" der 45-Jährigen ergeben. Deswegen soll nun zunächst ein psychiatrisches Gutachten darüber entscheiden, ob Anna S. zurechnungsfähig sei.
Unvorstellbar in einer Matriarchalen Gesellschaft
Zweifel an Schuldfähigkeit der Angeklagten
Durch Äußerungen und Handlungen der Angeklagten hätten sich schließlich sogar "Zweifel an der Schuldfähigkeit" der 45-Jährigen ergeben. Deswegen soll nun zunächst ein psychiatrisches Gutachten darüber entscheiden, ob Anna S. zurechnungsfähig sei.
Wie praktisch für die politischen Kreise, die solche Prozesse nicht gerne sehen!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!