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Mütteramt macht nur ein Fehler, bestraft wird es nicht (Allgemein)

Pack, Wednesday, 15.02.2023, 09:07 (vor 598 Tagen)

Behördenfehler
Aus Verwahrlosung befreiter Junge kam erneut zu Mutter

Nur ein Eimer und eine Matratze soll ein Junge in seinem Zimmer in Hagen gehabt haben. Das Jugendamt rettete ihn – und machte danach einen großen Fehler.

Der Fünfjährige, der am Sonntag in Hagen aus verwahrlosten Lebensumständen geholt worden ist, ist aufgrund eines Fehlers nach seiner Rettung vorübergehend noch einmal zurück zu seiner Mutter gebracht worden. Grund war eine Fehleinschätzung der Fachkraft des Jugendamtes, die die Familie seit längerer Zeit betreute, sowie ihres unmittelbaren Vorgesetzten, wie die Stadt Hagen am Dienstag mitteilte. Das Kind sei erneut in Obhut genommen worden und in die Betreuung einer Pflegefamilie übergeben worden. "Die Stadt Hagen bedauert die beschriebenen Ereignisse rund um das betroffene Kind sehr", hieß es.

Nachbarn hatten zuvor am Sonntagmorgen die Polizei gerufen, da sie das Kind auf dem Dach des viergeschossigen Hauses hatten klettern sehen. Als die Polizei eintraf, war der Junge durch das Fenster bereits wieder in sein Zimmer gelangt. Er habe offenbar eingeschlossen in einem Kinderzimmer gelebt, in dem sich nur eine Matratze und ein Eimer für seine Notdurft befanden. Das Kind sei äußerlich unverletzt gewesen und habe auch nicht krank gewirkt, schilderte der Sprecher auf dpa-Anfrage. Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet.
Fehleinschätzung des Jugendamtes

Als die Beamten eintrafen, öffneten Mutter und Stiefvater die Wohnungstür. Sie schlossen die Kinderzimmertür auf, wo die Polizei auf den eingesperrten Fünfjährigen stieß. "Die Gesamtumstände, die Zustände in der Wohnung und in dem Zimmer veranlassten die Beamten, das Jugendamt zu rufen." Eine Mitarbeiterin des Amts machte sich ein Bild von der Lage und das Kind wurde in einer städtischen Einrichtung gebracht.

Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, wurde der Junge dann aber aufgrund der Fehleinschätzung am Montag wieder zu der 22 Jahre alten Mutter ins häusliche Umfeld zurückgeführt. Am Dienstagmorgen sei er in Kenntnis der Fehleinschätzung dann erneut in Obhut genommen worden. Die sei – wie schon die erste Inobhutnahme am Sonntag – im Einvernehmen der Mutter passiert, hieß es. Der Fall werde verwaltungsintern aufgearbeitet und dienstrechtlich überprüft.
Ermittlungen gegen Mutter laufen

Gegen die 22 Jahre alte Mutter wird wegen Freiheitsberaubung und Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. Sie wurde nicht festgenommen. Gegen den Stiefvater, der auch in der Wohnung lebt, wird laut Polizei nicht im Zusammenhang mit dem J

Medienberichten zufolge soll die Mutter den Jungen von der Kita abgemeldet haben. Nachbarn hätten berichtet, dass der Fünfjährige wiederholt um Essen gebeten habe. Dazu äußerte sich die Polizei nicht. Im Dachgeschoss des Hauses sollen sich zudem einige Cannabispflanzen befunden haben. Eine Polizeisprecherin sagte, der Stiefvater sei deswegen angezeigt worden.

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