Gender des STGB (Allgemein)
Mal eine Idee, man gendert das STGB !
Ein Vorschlag:
§ 211
(1) Der Mörder*In wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder*In ist, wer.....
§212
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder*In zu sein, wird als Totschläger*In mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.