Gender des STGB (Allgemein)
Mal eine Idee, man gendert das STGB !
Ein Vorschlag:
§ 211
(1) Der Mörder*In wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder*In ist, wer.....
§212
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder*In zu sein, wird als Totschläger*In mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Gender des STGB
Ein besserer Vorschlag:
§ 211
(1) Die Mörderin wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörderin ist, wer.....
§212
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörderin zu sein, wird als Totschlägerin mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.