Gender des STGB (Allgemein)
Ein besserer Vorschlag:
§ 211
(1) Die Mörderin wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörderin ist, wer.....
§212
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörderin zu sein, wird als Totschlägerin mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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- Gender des STGB -
Chrisi0001,
13.03.2023, 10:48
- Gender des STGB - Sprachidiot, 13.03.2023, 14:15